Kriminalfall Landeswohlfahrtsverband Stuttgart/Walsertal

Private Homepage

 

Letzte Aktualisierung/Ergänzung am 6. Februar 2026

Ergänzung im Kapitel 15.02.2025 vorgenommen. Thema RA Klaus Rücker-Verfahrensbeteiligter

Erneut online gestellt im September 2025 – Meine Artikel sind unterteilt in Kapitel mit Datumsangaben.

Die  erstmalige Onlinestellung war im Februar 2025

An dieser Stelle veröffentliche ich Inhalte zu einem Kriminalfall, der vor dreißig Jahren begonnen hat, aber nie geendet hat.  Er dauert bis heute an. Der Grund liegt darin, dass die Täter bis heute von der Stuttgarter Justiz geschützt werden. Der Grund liegt darin, dass es Zeugenschutz gibt. Aber dieser Begriff ist falsch. Es gibt keinen Zeugenschutz, sondern Täterschutz. Man will es nicht glauben, aber es ist tatsächlich so. Aus diesem Grund gibt es nun diese private Homepage. Die Stuttgarter Justizbehörden sind darüber informiert. Hier an dieser Stelle werde ich deshalb auch eine Strafanzeige veröffentlichen, die sich gegen die höchsten Strafrichter Stuttgarts richtet und die ich auch schon abgegeben habe.

In diesem Artikel werde ich Schritt für Schritt aufzeigen, dass die Täterin einer einjährigen Betrugsserie, die auf frischer Tat erwischt wurde, bis heute nie vor Gericht gestellt wurde. Ein nachträglich gewährter krimineller Schutz, der sogar so weit ging, dass sie bis zum heutigen Tag noch niemals vor Gericht befragt werden durfte. Ihr sogar das betrogene Geld geschenkt und überlassen wurde. Ich kenne diesen Schutz. Er ist mir bekannt. Ihn aber nachträglich zu gewähren, ist ein ganz extremer krimineller Akt.

Ich werde aufzeigen, um was für eine Form von Schutz es sich handelt und welchen Namen dieser Schutz trägt. Die Juristen unter meinen Lesern werden es jetzt schon wissen. Aber ich schreibe ja nicht nur für die Juristen, sondern auch für die wenigen Laien in meiner Leserschaft. Für die Opfer in diesem Kriminalfall. Ich werde aufzeigen, mit welchen Mitteln die beteiligten Juristen bei den Stuttgarter Justizbehörden Recht und Gesetz gebeugt und vergewaltigt haben, und zwar über einen Zeitraum von jetzt 3 Jahrzehnten. 2026 haben wir das Jubiläum eines lebendig begrabenen Kriminalfalles. Und die fortlaufenden Rechtsbeugungen nehmen einfach kein Ende. Sie dauern an.

Im Remstal wurde dieser Kriminalfall im Jahre 1996 unter dem Begriff „Kriminalfall Walsertal“ bekannt. Tatsächlich aber handelt es sich um den Kriminalfall Landeswohlfahrtsverband Stuttgart, bei dem in der Folge auch Überweisungen ins Walsertal gegangen sind.  Es geht also um einen Betrugsfall oder eine Betrugsserie, die sich über ein Jahr lang hin gezogen hat. Die Opfer sind Banken und Private. Das erste Hauptverfahren in dieser Sache fand vor dem Amtsgericht Waiblingen im Januar 1997 statt.

Rechtliche Hinweise:

Dies ist eine private Homepage. Aus diesem Grund gibt es kein Impressum. Mein Name ist den Justizbehörden aber bekannt. Dort kann man sich auch erkundigen.

Der Urheberrechtsschutz an den Texten liegt bei mir.  Als Autor seit 2006 bei VG-Wort in München registriert-Karteinummer: 2674186. Ich nehme für mich die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit in Anspruch. Wobei beide Begriffe dasselbe meinen. Das Recht der freien Meinungsäußerung und diese auch öffentlich kund zu tun.

Nachtrag Ende August 2025

Laut einem neuen Urteil dürfen Beteiligte eines öffentlichen Gerichtsverfahrens in Publikationen namentlich genannt werden. Begründung des OLG Frankfurt: Gerichtsverfahren sind öffentlich. Gilt also auch für Zeugen, die üblicherweise im Verfahren ihren vollen Namen sagen müssen. Auch sie sind Verfahrensbeteiligte.

Zitat:

„Um eine in einem Strafverfahren mitwirkende Person mit ihrem vollen Namen zu nennen, müsse auch kein zusätzliches „wissenswertes Interesse“ gegeben sein, so das OLG weiter. „

Von dieser Möglichkeit mache ich hier auch Gebrauch. 

Andere Hinweise:

Zu ermitteln gibt es in diesem Kriminalfall nichts mehr.  Es ist alle schon seit Jahrzehnten ausermittelt.

Ich habe gelernt, dass die Juristen bei der Justiz Sensibelchen sind, was die Sprachregelung angeht. Wenn Juristen damit ein Problem haben sollten sie gar nicht erst anfangen hier zu lesen oder einfach wegsehen. Das Wegsehen haben sie in ihrer DNA. Darin haben sie jahrzehntelange Übung und dürfte deshalb kein Problem darstellen. Ich bin es gewohnt, das Kind beim Namen zu nennen. Ganz ohne jede Diplomatie. Das wird sich auch nicht mehr ändern. Dafür bin ich einfach  schon zu alt.

Aus Erfahrung weiß ich, dass eine solche Veröffentlichung auch von vielen Privatleuten besucht werden wird. Ich hatte diesen Kriminalfall schon einmal veröffentlicht. Das war etwa 2006. Damals hatte ich Klarnamen verwendet. Damit hatte ich Persönlichkeitsrechte verletzt. Dachte ich.  Einer der betroffenen Richter aus Schorndorf,  Richter Wolfgang Pross, der Vorsitzender einer Strafkammer am Landgericht Stuttgart war, war mit diesem Kriminalfall beschäftigt. Ich hatte ihn damals ganz offen und öffentlich der schweren Rechtsbeugung in einem öffentlichen Gerichtsverfahren beschuldigt. Außerdem hatte ich ihn als einen Mann ohne jede Moral und ohne jede Ehre bezeichnet. Er hatte deshalb Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung gegen mich erstattet. Auf falsche Verdächtigung stehen bis zu 5 Jahren Haft. Im Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart ehat r dann meinen Brief dazu vorgelesen und sich bitterlich beschwert. In der ersten Reihe saßen die Mitglieder des 4. Strafsenates. Der Rest der Zuschauerplätze war mit einer Schülergruppe besetzt. Ich wurde zu 120 Tagessätzen verurteilt. Und ging in die Berufung. Der Grund: Sowohl die anwesende Richterin, als auch der anwesende Oberstaatsanwalt Dr. Richter, haben ganz bewusst auf eine Beweisaufnahme verzichtet und  sie verweigert, denn da wäre die Sprache auch unweigerlich auf den Kriminalfall WGS-Stuttgart gekommen.  Das musste unbedingt verhindert werden. Bei diesem Vorwurf wäre es aber unverzichtbar gewesen. Und es geschah unter den Augen der Mitglieder des 4. Strafsenats am OLG Stuttgart. Dieses Gerichtsverfahren kann man mit gutem Gewissen als ein verbotenes „Sondergerichtsverfahren“ bezeichnen. Als eine Art Hinrichtung, denn auch ein Anwalt wurde mir verweigert. Begründung des Gerichtes: Ich könne mich auch sehr gut selbst verteidigen. Und dies, obwohl mein Anwalt anwesend war. Er hatte kein Wort gesprochen.  Es war de RA Ernst-Adolf Egerter aus Mössingen. Ich war dem Verfahren und dem Verlangen von VR Pross und Osta Dr. Richter  schutzlos ausgeliefert.

Die Berufung fand vor einer Strafkammer des Landgerichts Stuttgart statt. Vorsitzender Richter war VR Zimmert. Oder auch VR Z. Der erste Teil war eigentlich keine Verhandlung. Vielmehr ein lockerer Austausch von Argumenten. Dann hatte der Vorsitzende eine kleine Pause angeordnet, denn der Staatsanwalt wollte mit mir und meinem Anwalt reden. Wir gingen hinaus in den Flur.

Dann die Überraschung. Der Staatsanwalt hat mir einen Deal angeboten.  Ich sollte meinen Kampf aufgeben, dann würde man mich aus der Knochenmühle der Justiz entlassen. Auch eine Entschädigung hatte er erwähnt. Aber ich habe abgelehnt. Was er von mir verlangte, war schlicht ein Schuldbekenntnis. Nach meiner Ablehnung hatte er gemeint, man könne auch anders. Er hatte das schärfste Schwert angesprochen, das die Justiz  überhaupt in ihrer Folterkammer hat, um jemanden für immer mundtot zu machen. Ich bin trotzdem bei meiner Ablehnung geblieben . Mein Anwalt stand direkt neben uns. Er hatte hautnah mitbekommen, wie ich vom Staatsanwalt bedroht wurde. Und er hatte dazu geschwiegen. Er sagte kein Wort. Ich konnte damals nicht ahnen, was hinter dieser Bedrohung wirklich steckte. Wer dahinterstand. Von wem sie wirklich ausging. Wir sind zurück in den Gerichtssaal. Das Gericht hat den Raum ebenfalls wieder betreten.

Nachdem klar war, dass wir uns nicht einigen konnten, reagierte VR zimmert. und das ist eingeschlagen im Gerichtssaal wie eine Bombe. Er hatte meine Verurteilung aufgehoben und das Verfahren gegen mich eingestellt. Und er hatte meinen Verteidiger Rechtsanwalt Ernst-Adolf  Egerter  aus Mössingen, damit beauftragt, alsbald einen Schriftsatz für ein Wiederaufnahmeverfahren einzureichen. Er hatte ihm sogar die Kosten dafür bewilligt.

Der Staatsanwalt hatte ein Gesicht gemacht, als hätte man ihm gerade die Butterstulle gekllaut. Mein Verteidiger sah aus, als hätte er gerade  ein Gespenst gesehen und ich war so überrascht, dass ich den Mund nicht mehr zubekam. Ich wäre fast vom Stuhl gefallen. Damit war die Verhandlung beendet. Noch am selben Tag hat die Frau meines Verteidigers mir einen Brief geschrieben und mir zu dem großartigen Erfolg gratuliert. Dieses Schreiben sollte Jahre später noch einmal eine Rolle spielen.

Mein Verteidiger hat den Schriftsatz aber nie geschrieben und abgegeben. Weshalb, weiß ich bis heute nicht. Ich habe es nie erfahren.

Heute weiß ich, weshalb der VR Zimmert so reagierte wie er reagierte. Er hatte ein Schreiben in seiner Akte, das ich selbst erst viele Jahre später gesehen habe. Es war mir völlig unbekannt. Dieses Schreiben war der Hammer schlechthin. Ich hatte Jahre später einmal Akteneinsicht beantragt und auch bekommen. Darin war dieses ominöse Schreiben.

Dieser Schriftsatz war von meinem eigenen Rechtsanwalt und Verteidiger. Er hatte darin die Justiz aufgefordert, mich begutachten zu lassen und wegzusperren. Da wurde mir auf einen Schlag klar, weshalb mir Jahre zuvor in der Verhandlungspause auf dem Flur  der Staatsanwalt in diesem Verfahren einen solchen Vorschlag machte. Und weshalb VR Zimmert so reagierte. Ich war immer überzeugt, dass dies ein Vorschlag der Staatsanwaltschaft gewesen war. Bei der Akteneinsicht habe ich erfahren, dass es mein eigener Verteidiger war. Und ich denke, ich weiß auch weshalb.

Aber mein Verteidiger hatte Pech. Meine Akte war manipuliert wie so oft in diesem Verfahren. Ich wurde nämlich schon zwei Mal zwangsweise begutachtet während meiner U-Haft. Aber das Ergebnis hatte der Justiz nicht gepasst. Deshalb fehlten die Gutachten auch in jeder mir bekannten Akte. Also auch bei der Akte die mein Anwalt zur ‚Verfügung hatte. Sonst hätte er wohl kaum diesen Vorschlag gemacht. Er hätte gewusst, dass sich das Ergebnis nicht verändern würde.

Mein eigener Verteidiger, Rechtsanwalt E  aus Mössingen hat mich der Justiz ans Messer geliefert. Mich ausgeliefert. Er hat völlig skrupellos und auf hinterhältige Arb und Weise Mandantenverrat in seiner schlimmsten Ausprägung begangen. Mandantenverrat ist strafbar, aber diese Sache ist verjährt. Mandantenverrat bleibt es aber trotzdem. Aber dies war nicht der einzige Fall von Mandantenverrat. Es gab noch zwei weitere Fälle. Und hier  kam der Brief von der Ehefrau von RA E ins Spiel.  Ein anderer Anwalt sollte einmal ein Az bei der Sta für mich abrufen. Dazu hatte er einn Mandat von mir. Aber er hatte sich gleich die ganze Gerichtsakte über den Fall kommen lassen. Er war überaus neugierig. Es war Rechtsanwalt D aus Remshalden Wir kannten uns von früher. Dabei ist er auch auf diesen Brief der Ehefrau seines Kollegen RA E gestoßen. Er hat RA E angerufen und hat sich mit ihm über mich und diesen Brief unterhalten. Ohne mein Wissen und ohne Mandat. Er hat es mir erst sehr viel später erzählt. Dies war eine ganz andere Form von Parteiverrat. Den Brief der Ehefrau hat er behalten. Oder besser gesagt: gestohlen. Er rückte ihn nicht wieder heraus. Wie mir die Staatsanwaltschaft mitteilte, ist er nicht mehr als Anwalt tätig.

Aber es gibt noch einen Fall von Mandantenverrat. Zwischen einem Richter und einem Anwalt, der sein Büro in einer Kanzlei  in der Königsstraße hatte.

Mandantenverrat kann nicht nur den Rechtsanwalt selbst in Teufels Küche bringen. Sondern auch die Justiz. Deshalb laufen Strafanzeigen meist auch ins Leere, wenn es um dieses Delikt geht. Da darf man sich keine Illusionen machen. Derartiger Austausch von Informationen läuft unter dem Deckmantel der Rechtspflege. Vertrauliche Anwalts-Mandantengespräche gibt es schlichtweg nicht. Sie existieren nicht. Das ist der große Unterschied zu den TV-Serien. Es ist der Unterschied zwischen Realität und Fiktion.

In diesem Kriminalfall gibt es nachgewiesene Falschaussagen, Lügen, manipulierte und gefälschte Gerichtsakten und die schlimmste Form von Intrigen, die man sich nur vorstellen kann. Dieser Kriminalfall kann locker in der allerersten Liga von Medical Detektives mitspielen. Ein Beispiel gefällig?

Es gab einmal einen Vorgang, den ich der Justiz schon zwei Mal berichtet hatte. Ich war mit der Täterin 12 Jahr lang befreundet. Das 12. Jahr kann man vergessen, denn da hatten die Intrigen begonnen. Ich hatte damals noch eine Wohnung in Schorndorf. Als sie einmal bei mir war, sind wir meinem damaligen Nachbarn begegnet. Ein Herr W.  Wir haben kurz geplaudert. Danach hatte ich Frau S  erzählt, dass er sehr gefährlich leben würde.Er arbeitet in der Nachtschicht an einer Tankstelle an der alten B29 kurz nach der Remsbrücke. Die gibt es heute noch. Ich erzählte ihr, dass er spät in der Nacht mit dem Rad und den Tageseinnahmen nach Hause radeln würde. Frau S ist das nicht mehr aus dem Kopf gegangen. Sie meinte, dass es dann doch ein leichtes wäre ihn vom Rad zu holen, die Tageseinnahmen zu schnappen und wieder zu verschwinden, bevor er merken würde, was los war. Die Idee war, ein Nylonseil über die Straße zu spannen und ihn vom Rad zu holen. Sie hat nicht locker gelassen. Nach ein paar Wochen habe ich mich breit schlagen lassen und war einverstanden, mir die Sache anzusehen. Wir hatten einen Termin vereinbart.

Wir sind dann spät in der Nacht hingefahren. Dort, wo es passieren sollte, war damals ein kleines Wäldchen. Das gibt es heute nicht mehr. Ich bin da hereingefahren und habe die Scheinwerfer an gelassen. Frau S saß auf dem Beifahrersitz und blieb sitzen. Ich bin ausgestiegen und etwa 2 Meter vor das Auto gelaufen und blieb stehen.  Ich habe in das Wäldchen gesehen. In Bruchteilen von Sekunden habe ich umgedreht, habe mich ins Auto gesetzt und wir sind nach Hause gefahren. Während der ganzen Fahrt nach Backnang haben wir kein einziges Wort gesprochen, wir haben überhaupt nie wieder darüber geredet. Das war völlig gegen meine Natur. Auch nur an so etwas zu denken, war für mich nicht vorstellbar. Der Mann hätte dabei den Kopf verlieren können oder wäre schwer verletzt worden.

Jetzt und heute in der Rückschau gehe ich zu 100% davon aus, dass das kleine Wäldchen voller Kripo-Beamter gewesen ist und irgendwo dazwischen ihr Geliebter, Staatsanwalt Milionis. Das war eine Intrige, so abartig böse wie ich es in meinem ganzen Leben nicht mehr erlebt habe. Nicht vorher und nicht nachher. Dem guten Mann wäre also nichts passiert. Aber ich wäre verhaftet worden wegen Mordversuchs. Das war kein Mordversuch. Das war Anstiftung zum Mord. Durch einen Sta der Staatsanwaltschaft Stuttgart und seiner Geliebten. Einfach nur krank und abartig.

Ichhabe vor ein paar Jahren einmal nachgefragt und wollte wissen, ob ich die Akte dazu sehen könnte. Da wurde mir beschieden, dass die Akten vernichtet wären. Aber das spielt keine Rolle. Wenn meine Vermutung zutreffend war, dann gibt es noch sehr viele Kripo-Beamte, die man befragen könnte. Beamte, die dabei waren.

Bei den betrügerischen Überweisungen ist eine ganz ähnliche Intrige abgelaufen. Und wider, mit dem Wissen von Sta M. Ihrem Geliebten.

Ich bin mit meiner Einleitung noch lange nicht fertig. Aber ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass nicht alles in den letzten 29 Jahren negativ war. Ich hatte das große Glück gehabt, an zwei Richter zu geraten, die mir geholfen haben diese Zeit durchzustehen. Wobei  „geholfen“  trifft es nicht ganz, oder nicht nur. Sie haben mir vor allem Kraft gegeben, diese Zeit durchzustehen. Der eine war  der Herr Präsidialrichter Mosthaff vom Oberlandesgericht Stuttgart. Ich hatte ihm geschrieben, dass bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart reihenweise Strafanzeigen mitsamt den beigelegten Beweismitteln  spurlos verschwinden würden und es nie Rechtsmittel oder ein Az gab. Da hatte er mir eine Richterin vom Landgericht Stuttgart benannt, über die ich meine Strafanzeigen senden durfte. Das habe ich auch getan. Die Richterin hat mir dann später bestätigt, dass sie alle meine Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hatte. Aber auch diese sind bis heute spurlos verschwunden. Rechtsmittel gab es nie. Dafür bin ich dem Präsidialrichter M noch  heute sehr dankbar.

Der andere Richter war VR Zimmert über den ich hier schon geschrieben habe. Wenn man diesen Mann sieht, dann kann man sich sehr gut vorstellen, wie er in seinem Garten die Rosen schneidet und stundenlang nicht mehr ins Haus kommt, weil ständig jemand vorübergeht, um sich mit ihm zu unterhalten. Ein echter Sympathieträger. Ein Silberrücken im allerbesten Sinne.

Aber in einem Gerichtssaal möchte ich ihn nicht zum Feind haben. Unter keinen Umständen. Aber er war ja auch nicht mein Feind. Er hatte bei seinem Urteil natürlich auch den anwesenden Staatsanwalt gemeint, aber angesehen hat er meinen Verteidiger, von dem er wusste, dass er mich zuvor an die Justiz verkauft hatte.

Ich hatte schon erwähnt, dass ich glaubte, er hätte ein Gespenst gesehen. Der Richter hatte nur ihn angesehen und das Gesicht von VR Zimmert war wie versteinert. Aber in seinen Augen konnte man den Zorn aufblitzen sehen. Mein Verteidiger wurde aschfahl im Gesicht. Man konnte förmlich sehen, wie das Blut aus ihm gewichen ist.

Das war schon eine ganz bizarre Situation im Gerichtssaal. Ausgerechnet den Mann, von dem er wusste, dass er mich verkauft hatte, beauftragte er mit einem Schriftsatz für ein Wideraufnahmeverfahren.

Es ist zwar nichts daraus geworden weil mein Anwalt diesen Schriftsatz nie erstellt hatte,  aber ich bin diesem Richter noch heute sehr, sehr dankbar und würde ihm dies gerne auch einmal persönlich sagen, aber das wird wohl nie möglich sein. Ich wünsche ihm an dieser Stelle alles Gute und ein schönes Leben als Pensionär, der er wohl heute ist. Er hat mir Kraft gegeben.

Das war mir gerade ein Bedürfnis, denn von dem, was noch kommt, kann man als normaler Mensch vom Glauben abfallen. Reihenweise Rechtsbeugung. Die Vergewaltigung von Recht und Gesetz.  Männer und Frauen, die nach ihrem ganz privaten Gesetzbuch handeln, das sie in der Tasche tragen, Männer und Frauen, die Rechtsbeugung zur Kunstform erhoben haben.

Kapitel 14.02.2025

Meinen imaginären Schreibtisch vor mir habe ich jetzt etwas aufgeräumt. Sehen wir uns einmal an, was wir haben. Am besten ist es wohl, wenn wir etwas zurückgehen. Zurück zu den betrügerischen Überweisungen ins Walsertal. Wir befinden uns im Jahr 1996, im ersten Quartal.

Da gingen zuerst 3 der Überweisungen auf die Reise. Angekommen sind sie bei der Geno-Bank Riezlern. Ich habe dort dann über das Guthaben aus den 3 Überweisungen verfügt.  Gutschriftsbelege hatte ich nicht erhalten oder gesehen. Bin dann nach Hause gefahren und habe es Frau S. übergeben. Die hatte das Geld in die oberste Schublade ihres Sideboards gelegt. Das war ein Freitag. Am Montag darauf war das Geld immer noch drin. Runde 45 Tsd DM damals. Ich wusste ja, dass sie einen Brief von ihrer Bank, der Coba Stuttgart, erhalten hatte, weil ihr Konto mit rund 20 Tsd überzogen war.  Sie ging arbeiten. Hat aber das Geld vergessen (dachte ich). Also habe ich etwa die Hälfte genommen und habe sie auf ihr Girokonto eingezahlt. Als sie am Abend nach Hause kam, fragte sie mich, wo das Geld geblieben ist. Ich sagte ihr, dass ich es auf ihr Girokonto einbezahlt hätte. Ich dachte, sie würde sich bei mir bedanken, weil ich ihr die Arbeit und den Gang zur Bank erspart hatte. Aber genau das Gegenteil war der Fall. Sie war stinksauer.
 
Dann, ein paar Tage später, gingen die nächsten Überweisungen auf die Reise. Gutgeschrieben wurden sie bei der Hypo-Bank in Riezlern. Als ich über das Guthaben verfügen wollte, kam eine Schalterangestellte und hat mir die Gutschriftsbelege übergeben. Schon auf den ersten Blick habe ich gesehen, dass es sich um Betrug handelt. Es waren insgesamt 7 oder 8 Überweisungsträger. In der Summe etwa 100Tsd DM Ich habe der Schalterangestellten gesagt, dass es sich um Betrug handeln würde. Ich hatte sie gebeten, die Beträge sofort wieder zurückzuüberweisen So blieb der Schaden auf die ersten 3 Überweisungen begrenzt. Ich kann mich daran erinnern, dass ich die Bank wie betäubt verlassen hatte. Die Bank hatte das Geld dann auch wie gewünscht sofort wieder zurück überwiesen. In meiner späteren Verteidigerakte war nichts darüber zu lesen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und Sta M haben diesen Vorgang komplett verschwiegen. So kann man auch jemand in den Knast bringen. Dieser Vorgang wurde nie erwähnt. Nachweisbar ist es aber heute noch.
 
Das war es. Der Grund für meine Verurteilung  Ein paar Wochen später Mitte Mai 1996 wurde ich dann verhaftet. Ich war rund 8 Monate bis zur Hauptverhandlung in U-Haft. Hier gab es weitere schwere Intrigen unter Aufsicht der Justiz und unter deren Mitwirkung. Es ist unglaublich, was sich hier abgespielt hatte. Normalerweise ist man in der U-Haft isoliert, damit die Justiz in aller Ruhe bis zur Verhandlung ermitteln kann. Das macht auch Sinn. Aber wenn die Justiz selbst zum Täter wird, dann hat man als Gefangener nicht den Hauch einer Chance. In der U-Haft ist es den Besuchern streng verboten, sich mit den Gefangenen über den Fall zu unterhalten. Das war aber bei mir nicht der Fall. Die Täterin hatte mich regelmäßig besucht. Nicht  weil sie mich mochte oder gar liebte. Sie hatte Angst davor, dass ich beim zuständigen Richter eine Aussage machen würde. Sie hatte sich sogar in dieser Zeit mit mir verlobt. Das war ganz großes Kino
 
Aber was aufgefallen ist bei ihren Besuchen: Wir durften uns völlig offen und hemmungslos über den Fall unterhalten. Nie ist ein Beamter, die ja immer dabei sind, dagegen eingeschritten. Mir kam das sehr gelegen, denn auf diese Weise war es mir möglich zu erfahren, was geschehen ist und ich habe erfahren, dass sie und ihr Vater Beweise gefälscht hatten. Das hatte ich dann später der Justiz gegenüber auch nachgewiesen. Dabei ging es um eine Blankounterschrift von mir, die ihr Vater von mir abverlangt hatte, bevor ich verhaftet wurde. Die Idee dazu muss von einem Juristen gekommen sein, denn normale Menschen kommen ja nicht darauf. Normale Menschen wissen ja nicht, was erforderlich ist, damit es als belastendes Indiz gewertet wird von der Justiz. Dem VR Pross vom Landgericht Stuttgart hatte ich Vergleichsproben meiner Unterschrift geschickt, denn meine Blankounterschrift war markiert. VR Pross hatte aber nie darauf reagiert. Das fand ich damals schon seltsam. Es gab aber auch noch einen zweiten gefälschten Beweis. Dabei ging es um eine Zeitungsanzeige. Das kam aber auch nie zur Sprache, denn da wäre die Sprache auch auf die Schwester von Frau Martina S. gekommen. Frau Cornelia.S..
 
Das ist eines der nicht ganz unwichtigen Details, die aber nie erwähnt wurden, weil es nie eine Beweisaufnahme gab. Dabei spielten zwei Schreibmaschinen eine Rolle. Eine digitale mit Speicher und eine herkömmliche elektrische. Auch sie wurden nie erwähnt. Dabei müsste eine der beiden das Tatwerkzeug gewesen sein. Möglicherweise sogar beide.
 
Die digitale gehörte mir und die elektrische Frau Cornelia S Es gab damals eine etwas umständlich begründete Tauschaktion zwischen mir und Frau Cornelia S. Eine zeitlang hatte ich ihre Schreibmaschine und sie meine digitale. Beim Rücktausch sollte ich dann noch auf eine Zeitungsanzeige antworten. Die Sache mit der Schreibmaschine war essentiell, denn ich gehe davon aus, dass mit der elektrischen die Überweisungsträger ins Walsertal geschrieben wurden, denn mit meiner digitalen ging das nicht. Sie ist von Beginn an im Besitz der Staatsanwaltschaft. Heute noch.
 
Das Problem: keine der beiden Schreibmaschinen wurde in der Verteidigerakte erwähnt. Sie tauchen nirgendwo auf. Es gab niemals eine Frage dazu. Ein Zeichen allerschwerster Rechtsbeugung. Und auch ein Zeichen für Strafvereitelung von Beginn an. Strafvereitelung von der Staatsanwaltschaft und dem Gericht, denn mit dieser Vorgehensweise mussten beide einverstanden sein. Ansonsten  wäre diese Vorgehensweise nicht möglich gewesen. Möglicherweise spielten sie auch in der Sache LWV Stuttgart eine Rolle. Das konnte aber vor Gericht aus den genannten Gründen nie überprüft werden. Dies ist nicht nur ein schwerer krimneller Akt, sondern auch schwerster Amtsmissbrauch durch die beteiligten Richter. Es geht schlichtweg um Beweismittelunterdrückung in Verbindung mit Strafvereitelung.
 
Es gab aber einen Beweis der in den Akten stand. Aber auch dieser wurde nie vor Gericht offe nbart, sondern unterdrückt. Es war der Kugelschreiber mit dem die Unterschriften gefälscht wurden. Er wurde laut Akte bei der Täterin Frau Martina S. gefunden. Er wurde nie erwähnt vor Gericht. Interessant war aber nicht bei wem er gefunden wurde, sondern wo. An ihrem Arbeitsplatz beim LWV.
 
Es waren Vorbereitungshandlungen zur Inhaftierung. Zur U-Haft. Der zweite Staatsanwalt war vermutlich Staatsanwalt Reder. Aber weil die Sta mit den Namen ihrer Staatsanwälte so ein Hütchenspiel veranstaltete, bin ich mir da nicht ganz sicher. Aber da es nie eine Beweisaufnahme gab, spielen diese Vorgänge aus heutiger Sicht keine Rolle mehr. Sie gehören zu den vielen Grautönen in diesem Kriminalfall.
 
Weil bereits im Vorfeld StA Milionis im Spiel war, habe ich dies ihm angelastet. Aber er hatte Pech. Durch die Gespräche der Täterin  mit mir in der Haft hatte er erfahren, dass meine Blankounterschrift markiert war. Ich habe nie gesehen, was damit passiert war oder ob das Schreiben verwendet wurde. Während dieser 8 Monate gab es noch so viele Intrigen, dass ich gar nicht, weiß, wo ich anfangen soll. Alleine darüber könnte ich ein ganzes Buch schreiben. Aber das ist mir gerade zu viel. Vielleicht hilft mir ja einmal jemand, der Schreiben zu seinem Beruf gemacht hat. Die Justiz kennt sie jedenfalls alle. Eine davon war so bitterböse, dass ich sie noch heute dafür für eine Oskar-Nominierung vorschlagen würde. 
 
Ich hatte damals meinen Anwalt Klaus Rücker  beauftragt, dem Gericht mitzuteilen, dass ich eine Aussage machen will. Kurz darauf kam Martina S zu mir in die Haft. Sie hatte an einem warmen Tag ein leichtes Sommerkleid an. Sie kam mit Sonnenbrille in einen schon vorher düsteren Raum. Sie war über und über mit blauen, violetten und dunklen Flecken am ganzen Körper übersät. Dazu zwei „blaue Augen“. Zwei Veilchen. Es hatte ausgesehen, als wäre sie ganz furchtbar verprügelt worden. Als wäre sie schwer misshandelt worden. Sie nahm auch die Sonnenbrille nicht ab. Ich durfte sie noch nicht einmal zur Begrüßung berühren, wegen der Schmerzen die sie angeblich hatte. Ich habe damals einen Zusammenhang gesehen, wegen meiner Bitte an meinen Verteidiger eine Aussage machen zu dürfen. Ich vermutete er hätte es jemandem erzählt und dieser hätte dann Frau S daraufhin mißhandelt. Ich hatte ihm ganz offen beschuldigt. Für mich gab es damals keine andere Erklärung. Mein Anwalt hatte mein Ansinnen aber nicht irgendjemand erzählt, sondern der Täterin Frau Martina S. Er hatte auch für die Gegenseite gearbeitet, denn sonst wäre dieser Gang der Dinge nicht möglich gewesen. Der Stuttgarter Anwalt Klaus R. hat damit auch die Justiz getäuscht. Er ist ein Krimineller.
 
Erst sehr viel später, als zum Ende meiner Haft die Rechnungsprüfer des LWV bei mir aufgetaucht sind, wurde klar, was sich hier abgespielt hatte. Ich hatte sie gefragt, wie lange Frau Martina S damals krankgeschrieben war und hatte es ihnen erzählt. Sie sagten mir, dass sie niemals verletzt war, niemals krankgeschrieben war und auch die Kollegen nie etwas derartiges bemerkt hatten. Ich konnte es zuerst nicht glauben und habe noch einmal nachgefragt. Die Rechnungsprüfer haben es mir noch einmal bestätigt.
 
Ich war wie vom Blitz getroffen. Sie musste kurz vorher, möglicherweise in einem anderen Raum der JVA so geschminkt worden sein. Deshalb durfte ich sie auch zur ‚Begrüßung nicht berühren. Das hat dann auch erklärt, weshalb bei diesem Besuch kein normaler Beamter dabei war,sondern ein Jurist. Er war aber ganz ruhig. Er hatte nichts mitgeschrieben. Er war der Aufpasser, damit die Sache nicht außer Kontrolle gerät. Die Täterin Martina S hat hier ein ganz grandioses Schauspiel abgeliefert. Ich habe deshalb RA Klaus R auch nicht mehr auf eine Aussage angesprochen.  Er auch nciht, obwohl er von mir den Auftrag  dazu hatte. Aber nach diesem Besuch geriet dies in denHintergrund   Ich war damals schwer erschüttert. und stand tagelang neben mir. Ich wusste nicht was ich tun sollte. Ich hatte keine Ahnung was sich hier abspielte. Das war sehr beunruhigend. Wenn so etwas während einer U-Haft passiert, dann fühlt man sich einfach ausgeliefert. Ich habe große Probleme dieses Gefühl damals zu beschreiben.
 
Der Besuch der Rechnungsprüfer des LWV bei mir in der Schlussphase meiner Haft, hatte sich für mich also gelohnt. Ich hätte sonst nie die Wahrheit erfahren. Ich komme darauf noch einmal zu sprechen.

Kapitel 15.02.2025

Als Nächstes komme ich auf die Rolle des OLG Stuttgarts zu sprechen und auf den 4. Strafsenat. Er musste nach 6 Monaten eine Haftprüfung vornehmen. Ich gehe aber nur kurz darauf ein, denn in meiner Strafanzeige wird diese Haftprüfung eine Rolle spielen. Soviel sei vorab gesagt: Der 4. Strafsenat hat die Betrügereien beim Landeswohlfahrtsverband Stuttgart komplett unterschlagen. Ebenso meine Selbstanzeige im Kriminalfall WGS. Das war im November 1996. Also nur wenige Wochen vor meiner Hauptverhandlung. Und etwa 1 Jahr bevor die WGS-Stuttgart Insolvenz anmeldete.
Als Nächstes kommen wir zur letzten Besprechung zwischen mir und meinem damaligen Rechtsanwalt Herrn Klaus Rücker. Die letzte vor der ersten Hauptverhandlung im Dezember 1996. Also nur kurz nach der Haftprüfung durch das OLG.Der Anwalt Klaus Rücker machte hier einen Deal mit VR Bachmann vom Amtsgericht Waiblingen. Nicht für die Täterin oder für mich,, sondern für sich selbst. Auch dieser Deal wurde vor mir geheim gehalten. Er genehmigte das Abhören unserer Besprechung. Das war für ihn essentiell, um seine kriminelle Vorgehensweise in diesem Kriminalfall negieren zu können. Er erwähnte dies auch in seinem Plädoyer. Er wies in einer Metapher daraufhin. Warum er trotzdem mein Verteidiger sein durfte, wird mir ein ewiges Rätsel bleiben. Ich halte dies aber für einen rechtswidrigen Vorgang. Zu diesem Zeitpunkt war es aber für mich zu spät. Ich konnte nciht mehr darauf reagieren.
 
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Auf meinen Rechtsanwalt selbst gehe ich hier nicht mehr ein. Das hatte ich ihm versprochen. Mir geht es um etwas anderes. Die Justizbehörden haben diese letzte Besprechung auf Band aufgenommen und mitgeschnitten. Das war illegal. Aber wenn ein Angehöriger der Justiz dann mit dieser Aufnahme bei meinen Anwälten hausieren geht, dann haben wir einen hochgradig kriminellen Akt vorliegen.
 
Ich habe jetzt kein Problem damit, mit dem, was da gesagt und besprochen wurde, denn darauf bin ich gegenüber der Justiz schon mehrfach eingegangen. Möglicherweise wurde die Aufnahme ebenso vernichtet wie die Akten. Das glaube ich aber nicht, denn es dient dem Schutz von Sta Milionis.
 
Wenn aber die Aufnahme gelöscht wurde, dann fragen Sie doch einfach meinen Verteidiger E aus Mössingen. Dem wurde die Aufnahme bei einem Besuch vorgespielt.
 
Das erklärt dann auch seinen Schriftsatz an die Justiz und seinen Parteiverrat. Und es war möglicherweise ein weiterer Grund für VR Zimmert, das Urteil wegen falscher Verdächtigung aufzuheben.
 
Ich gebe an dieser Stelle zu Protokoll:
Ich habe, auch heute nicht, das geringste Problem, wenn diese Aufnahme bei einem Gerichtsverfahren öffentlich abgespielt wird. Dann hätte ich die Möglichkeit darauf einzugehen und Stellung zu beziehen. Das Gericht könnte sich dann selbst ein Bild von dem Vorgang machen. Aber so wie es jetzt ist, ist es einfach nur ein hochgradig krimineller Akt
 
Von Gesprächen Tonaufzeichnungen zu machen, scheint sehr beliebt zu sein unter Juristen. Ich gehe einmal schwer davon aus, dass dies alles unter dem Deckmantel der Rechtspflege geschieht. Wirklich doof ist es für einen Anwalt, wenn es sein Mandant bemerkt. So geschehen bei Rechtsanwalt  D aus dem Remstal/Remshalden, der ein Az für mich abrufen sollte und dafür auch bezahlt wurde. Da er aber mit dem Fall absolut nichts zu tun hatte, erschließt es sich mir bis heute nicht, wozu diese Aufnahme dienen sollte. Meine Unterlagen hat er jedenfalls mit einer Selbstverständlichkeit behalten, oder besser gesagt gestohlen, die mich heute noch erstaunt. Aber vielleicht kommt ja einmal ein Richter auf die Idee, diese gestohlenen Unterlagen bei RA D anzufordern. Ich hätte jedenfalls nichts dagegen. Darin befindet sich Beweismaterial.
 
Auch hätte ich nichts dagegen, wenn das Gespräch in einem Gerichtsverfahren abgespielt würde. Der Inhalt war ein Gespräch über Sta Milionis. Allerdings gab es da einen bemerkenswerten Vorfall. Es hatte sich gezeigt, dass RA D sehr viel besser informiert war als ich dachte.  Mitten im Gespräch versuchte er zu verhindern, dass die Sprache auf einen weiteren Staatsanwalt kommt der mit ihm in der Wohnung war. RA D fuchtelte wie wild mit seinen Händen in der Luft herum ohne etwas zu sagen. Ich wusste sofort was er meinte. Aber ich konnte den zweiten Staatsanwalt nicht weglassen, denn er stand ja direkt neben ihm. Als RA D merkte, dass es zu spät war, ist er richtig in seinem Stuhl zusammengesunken und sagte dann doch noch etwas. Ich habe ihm wohl seine Aufnahme versaut. Der zweite Staatsanwalt war derjenige, der bei meinem Berufungsverfahren anwesend war. Ist das nicht ein Zufall?
 
Ich weiß sogar noch, welche Kleidung sie getragen haben. Staatsanwalt Milionis hatte eine hellblaue Hose an. Der Bund ging bis über die Hüftknochen, wodurch ein sehr langer Weg vom Schritt bis zum Hosenbund war. Einen Gürtel hat er nicht getragen.  Die Hosentaschen waren nicht seitlich eingelassen, sondern vorne aufgesetzt. Das war typisch für Hosen aus dem C&A. Der Staatsanwalt neben ihm hatte eine dunkle, fast schwarze Hose an. Beide trugen weiße Hemden mit gestärktem Kragen.
 
Haben Sie noch genug Kaffee?
Wir gehen jetzt gemeinsam zum Hauptverfahren

Kapitel 17.02.2025 – Hauptverfahren

Die Schwierigkeit bei einer solchen Beschreibung ist immer, den Sachverhalt möglichst kurz zu halten und sich auf die wichtigsten Dinge zu konzentrieren. Aber ich versuche es einmal: Nun, angesetzt waren zwei Tage im Januar 1997. Aber von Tagen kann man eigentlich nicht reden. Der erste Verhandlungstag hat noch nicht mal 2 Stunden gedauert Am 2. Tag ging es nur noch um die Verkündung des Urteils.

 
Herrin des Verfahrens war eine Staatsanwältin Grünenwald. Allerdings war sie nicht den Bruchteil einer Sekunde im Gerichtssaal. Stattdessen kam eine junge Juristin mit Dauerwellen. Der Vorsitzende Richter Bachmann hatte sie allerdings mit dem Namen der Staatsanwältin G angeredet und nicht mit ihrem richtigen Namen. Dieses Hütchenspiel mit den Namen der Staatsanwältinnen habe ich bis heute nicht verstanden. Aber VR Bachmann und die anwesende Sta’in werden schon ihre Gründe gehabt haben.
 
Beiden Staatsanwältinnen bin ich einmal im Gebäude der Staatsanwaltschaft begegnet. Das erste Mal habe ich die echte Staatsanwältin G gesehen. Sie hatte etwas Übergewicht und bandagierte Beine. Vermutlich ein Venenleiden. Sie hatte auch das spätere Urteil unterschrieben, obwohl sie nie im Gerichtssaal war. Da stellt sich schon die Frage, ob diese Gerichtsurkunde nicht eine Fälschung ist. Ich habe das auch die Justiz gefragt, aber nie eine Antwort darauf erhalten. „what else“. Ohne Antwort zu bleiben bin ich gewohnt.
 
Der anwesenden bin ich etwa 17 Jahre später dort begegnet. Ich hatte etwas abgeholt, was mir gehörte und auf das ich wert legte. Damals gingen viele Leute an mir vorüber. Aber nur sie hatte mich ins Visier genommen. Sie hatte einen kleinen Wadenbeißer  an der Leine. Allerdings nur halb so groß wie eine Katze. Aber der passt auch zu ihr. Wenn sie den in die Handtasche packt, kann sie ohne Probleme mit ihm ins Theater gehen. Die Frisur war noch dieselbe. War sie nicht auch einmal Pressestaatsanwältin? Es gibt Frauen, die sterben einfach vor Neugier. Aber ich schweife ab. Gehen wir zurück in den Saal.
 
Der Vorsitzende Bachmann meinte dann noch, dass dies sein letztes Verfahren in Waiblingen sein würde. Offenbar war er ganz stolz darauf. Aber daraus ist wohl nichts geworden. Wer will schon einen Rechtsbeuger in seinem Gericht? Er bleib in Waiblingen. Soweit ich weiß als Familienrichter. Aber was Strafverfahren angeht, war  es wohl wirklich sein letzter Fall. Und vermutlich auch sein erster.
 
Worum ging es in der Anklage:
Es gab eine einjährige Betrugsserie beim Landeswohlfahrtsverband Stuttgart.  Die Täterin Frau S und Geliebte von Sta M wurde inflagrandi und auf frischer Tat von ihren Kolleginnen dabei erwischt, wie sie Dokumente und Überweisungsträger fälschte. Aber mithilfe ihres Geliebten hatte sie es geschafft, dem Verfahren komplett entzogen zu werden. Mehr noch. Sie wurde dem Verfahren nicht nur entzogen, sondern komplett anonym gehalten. Bis heute. Aber wer jetzt glaubt, dass dies schon alles war, der irrt ganz gewaltig. Dies ging sogar so weit, dass es den Vorsitzenden Richtern am Landgericht Stuttgart verboten war, sie überhaupt zu ihren Betrügereien zu befragen. Bildlich gesprochen könnte man auch sagen, dass die Richter des LG Stuttgart kastriert wurden.  Die Justizbehörden haben den alten Spruch „wasch mir den Pelz, aber mache mich nicht nass“ für die täterin Frau Martina S real werden lassen. Eine ganz unglaubliche kriminelle Handlung der Justizbehörden Stuttgart. Im weiteren Verlauf wird dies noch öfters zur Sprache kommen.
 
Ich wurde in diesem Verfahren jedenfalls nur für die Überweisungen ins Walsertal angeklagt. Diese Überweisungen waren der Schlusspunkt einer einjährigen Betrugsserie. Alles andere davor hat der VR Bachmann und die anwesende Staatsanwältin  unter den Tisch fallen lassen. Es wurde mit keiner Silbe auch nur angesprochen. Die Täterin war im Gerichtssaal als Zuschauerin anwesend. Sie wurde begrüßt, aber nicht befragt. Man schien sich zu kennen.
 
Ich wurde zu meinen persönlichen Daten befragt, wie dies zu Beginn eines jeden Verfahrens üblich ist. Aber mir wurde keine einzige Frage zu diesem Kriminalfall gestellt. Bis heute nicht. Nicht eine. Das Gericht wollte noch nichts einmal, wissen wo das betrogene Geld geblieben ist und wer es hatte. Weder die Staatsanwältin, noch der VR wollten das wissen. Normalerweise gilt doch der Grundsatz „folge dem Geld“. Das weiß jedes Kind. Aber dieser Grundsatz wurde hier völlig außer Acht gelassen. Schon alleine dies ist eine kriminelle Handlung des Gerichtes.
 
Ich weiß auch weshalb ich nie nach dem Geld gefragt wurde. Hätte man mich gefragt, dann hätte ich geantwortet, dass es Frau Martina S hatte. Dass ich es auf ihr Konto eingezahlt habe. Aber genau das musste vom Gericht verhindert werden, denn sie saß ja im Gerichtssaal als Zuschauerin. Sie hatte ja mit dem Gericht eine Vereinbarung abgeschlossen, dass sie anonym bleibt und dem Verfahren entzogen wird. Das ging natürlich nicht. Das musste verhindert werden. Es war eine ganz offene und vorsätzliche Straftat durch das Gericht und die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Das gilt auch für alle nachfolgenden Verfahren. Damit haben jahrzehntelange schwerste Rechtsbeugungen ihren Lauf genommen.
 
Also hatte man mich auf die Anklagebank gesetzt, obwohl ich selbst es war, der den Banken sagte, dass es sich um Betrug handelt und den größten Teil zurück überweisen lassen hat. Das stand aber nicht in der Akte und wurde verschwiegen. Also wusste es auch nicht mein Verteidiger. Auch dies war eine kriminelle Handlung des Gerichtes.
 
Der erste Verhandlungstag war dann auch schnell erledigt. Es gab nur drei Belastungszeugen. Allen drei konnte ich nachweisen, dass ihre Aussagen falsch waren. Aber das hat meine Rechtsbeugertruppe in der Neckarstraße  nicht interessiert.
 
 Normalerweise müsste schon die Aussage eines Meineidlers ausreichen, um ein Urteil aufzuheben. Hier waren es gleich drei. Darunter auch ein Polizist. Bei seiner Aussage haben mir sogar die Rechtsabteilungen der  Banken im Walsertal geschrieben und bestätigt, dass sie falsch war. Es war KHM Schwenger aus Schorndorf. Die Behörden kennen auch den Teil seiner Aussage die falsch war. Sie haben die Schreiben der beiden Rechtsabteilungen vorliegen.
 
Der Zeuge RainaldL hat ebenfalls eine falsche Aussage gemacht. Ich hatte Strafanzeige gegen ihn erstattet und die entsprechenden Quittungen beigelegt. Da schon damals Strafanzeigen spurlos verschwunden sind, habe ich diese über das OLG Stuttgart gesendet. Aber das hat auch nichts geholfen. Sie ist spurlos verschwunden, mitsamt den Beweismitteln. Allerdings hatmir das OLG den Eingang bestätigt. Von der Sta Stuttgart habe ich aber keinerlei Nachricht erhalten.
 
Seine falsche Aussage hatte sich der Zeuge L dann später von der Justiz vergolden lassen und einen Titel erwirkt. Er hatte vergessen zu erwähnen, dass es Rückzahlungen gab. So entstand beim Gericht die Überzeugung, dass er von mir betrogen wurde. Auch so kann man jemand belasten und in den Knast bringen und dabei auch noch Geld machen.
 
Die Zeugin Sch vom Landratsamt Waiblingen hat verschwiegen, dass es im Vorfeld ein Zivilverfahren gegeben hatte und alles bereits erledigt war. Sie wurde aber von dem Polizisten KHM S dazu angestiftet, trotzdem noch eine Strafanzeige zu erstatten, was sie dann auch getan hatte. Aber genau dies wurde von der Kammer des LG Stuttgart und den Anwälten ausgeschlossen. Außerdem ga es dazu noch eine gesonderte anwaltliche Vereinbarung, der Anwälte Klinger und Link.
 
Das Landgericht Stuttgart mit ihren drei Berufsrichtern und die beteiligten Rechtsanwälte haben vereinbart, dass mir die Zeugin Sch. 154.000 zurückzahlen muss, wenn sie trotz dieser Zahlung Strafanzeige  erstatten würde. Auf Anraten des Polizisten Schwenger hat sie dies dann trotzdem getan, das Geld aber behalten und nie zurückgezahlt. Beim Amtsgericht Waiblingen in meiner Hauptverhandlung hat sie dies aber alles verschwiegen und so das Gericht und die Schöffen getäuscht. So wie auch  zuvor schon der Zeuge L. Es entstand beim Gericht ein völlig falscher Eindruck, was wohl auch so gewollt war.
 
Aber auch VR Bachmann wusste von diesem Zivilverfahren. Er hatte es einfach ignoriert. Mein Hauptverfahren strotzte nur so vor kriminellen Handlungen.
 
Was hatten wir also in diesem VVerfahren?Sehen wir mal nach:
 
Eine Täterin, die dem Verfahren entzogen wurde und als Zuschauerin im Saal war.
3 Zeugen, die erweislich alle eine falsche Aussage gemacht hatten.
Ein Richter und eine Staatsanwältin, die nicht wissen wollten, wo das betrogene Geld geblieben ist und wer es hatte und auch sonst keine Fragen zu diesem Kriminalfall an mich hatten.
 
Ein Gericht, das eine vorangegangene Betrugsserie verschwiegen und unterschlagen hatte. Ebenso wurde eine Selbstanzeige im Fall der WGS unterschlagen.
 
Die höchsten Strafrichter Stuttgarts, die im Vorfeld ebenfalls eine Betrugsserie unterschlagen hatte und mit dem kriminellen Deal mit der Täterin einverstanden war. Der 4. Strafsenat. Geht es noch krimineller?
 
Ich wurde verurteilt.  Wofür jetzt genau?
 
Und es gibt einen Brief von mir an die Täterin, aus dem hervorgeht, wer die Täterin war. Dieser Brief wurde vom VR Bachmann vom Amtsgericht Waiblingen beschlagnahmt. Ebenso wie zwei weitere Briefe. Er wurde mit keinem Wort beim Verfahren angesprochen. Weder von der Sta’in noch von VR Bachmann. Er wurde nie erwähnt, obwohl er in der Akte war. Sie hätten nur die anwesende Täterin die als Zuschauerin im Saal war dazu fragen müssen. Aber das ging ja nicht. Sie wurde ja dem Verfahren entzogen und anonym gehalten. Wie hätte man sie dann befragen können? Sowohl der Vorsitzende Bachmann, als auch die anwesende Staatsanwältin haben kriminell gehandelt. Das ist zweifelsfrei. Beide sind Kriminelle.
 
Nach der Verhandlung und nach dem Urteil hatte ich noch eine abschließende Besprechung mit RA Klaus R. Meinem Verteidiger in der Sache.  Die ganze Verhandlung ist so abartig verlaufen, dass ich ihn gefragt hatte, ob es einen Deal mit der Täterin gegeben hatte. Er hat es mir bestätigt. Wir hatten vereinbart, dass sein Mandat beendet ist. Er sollte noch die Berufungsverhandlung beantragen, was er auch getan hatte.  Zwischen ihm und seinem Nachfolger gab es dann noch heftigen Streit, weil RA R seinem Nachfolger nur unvollständige Akten übergeben hatte. RA Rücker wollte für die vollständige Akte Geld von ihm haben. Geld für die Kopierkosten. Aber dies war nur ein Vorwand. Er hatte seine eigenen Gründe dafür. Den fehlenden wichtigsten Teil der Akte hat er nicht herausgerückt.
 
Aber was die kriminelle Energie der Stuttgarter Justizbehörden angeht, gibt es noch Steigerungsformen. Lassen Sie sich überraschen. Ich befürchte Sie brauchen doch noch etwas Stärkeres als einen Kaffee.
 
Den kriminellen Deal mit der Täterin haben die Stuttgarter Justizbehörden bis heute nie offiziell zugegeben.  Sogar dieser wurde ‚anonym‘ gehalten. Und auch das hat seinen Grund, denn diese Vereinbarung war schlicht rechtswidrig. Es war kriminell. Man kann als Gericht bei schwersten Straftaten oder Kapitalverbrechen einen Zeugen anonym halten. Einen Zeugen, aber doch niemals einen Täter!!! Dieses Vorgehen des Gerichtes stellt eine Vergewaltigung von Recht und Gesetz dar und jeder der da mitgemacht hatte und damit einverstanden war, ist ein Krimineller. Damit meine ich nicht nur die Beteiligten des Hauptverfahrens, sondern auch den 4. Strafsenat am OLG Stuttgart. Ich habe es den Richtern des OLG vor kurzem schriftlich gegeben, dass sie Kriminelle sind. Und zwar auch inn der heutigen Besetzung. Auch daran kann es nicht den geringsten Zweifel geben. Denn diejenigen die eine kriminelle Handlung decken und vertuschen, sind ebenso schuldig wie diejenigen die ursprünglich so entschieden haben. 
 
In diesem Zusammenhang gibt es noch einen weiteren kriminellen Akt der Justizbehörden, der leicht übersehen werden kann, wenn man nicht genau hinsieht. Erst im Nachhinein, also nachdem sie erwischt worden war, erhielt sie diesen Schutz. In einem ganz normalen, simplen Betrugsfall. Sie wurde ihrem gesetzlichen Richter entzogen, durfte niemals befragt werden vor Gericht zu diesem Kriminalfall und durfte das betrogene Geld, das in das Walsertal ging, behalten. Es wurde ihr geschenkt. Diesen Schutz oder auch Deal erhielt sie im Nachhinein, und dieser nachträgliche Schutz hatte einen Namen: Sie wurde zur „V-Frau“ gemacht. Und genau dies halte ich für einen schweren kriminellen Akt der Justizbehörden. Dadurch wurde ich auch jeder Möglichkeit beraubt, mich zu verteidigen. Es war auch ein schwerer Verstoß gegen meine grundgesetzlich verbürgten  Rechte. Daran kann es nicht den geringsten Zweifel geben.
 
Es ist wohl überflüssig zu erwähnen, dass die Täterin ihre Verlobung mit mir nach der Hauptverhandlung wieder gelöst hatte. Sie hatte ihr Ziel erreicht.
 
Ich hatte damals auch Strafanzeige gegen VR Bachmann erstattet. Aber dieser wurde keine Folge gegeben. Aber das ist ja auch logisch und konsequent , denn die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Richter des 4. Strafsenates muss man als Mittäter sehen in diesem Kriminalfall. Sie sind der Täterschaft überführt. Das erklärt dann auch, weshalb jahrzehntelang Strafanzeigen mitsamt den beigelegten Beweismitteln spurlos verschwunden sind. Im weiteren Verlauf meines Artikels, werde ich dies noch weiter herausarbeiten und begründen. Meine beiden Artikel sind also auch die Begründung für meine Strafanzeige gegen die Richter des Oberlandesgerichtes Stuttgart.
 
Fortsetzung folgt – Es kommt nun die Spitze des Eisberges die Berufung. Diese  ist an der eingesetzten kriminellen Energie und Mittel nicht mehr zu überbieten.
 

Kapitel 19.02.2025

5 Tage sind vorbei. Ein az habe ich nicht erhalten. Das war aber auch absehbar. Ein Az habe ich immer nur  dann erhalten, wenn nicht die Gefahr bestand, dass dadurch versehentlich dieser Kriminalfall aufgeklärt werden könnte. Nehmen wir als Beispiel die Falschaussage des Zeugen Rainald L. Da habe ich vor kurzem ein Az erhalten. Aber damit kann ich nichts mehr anfangen. Ich wusste ja, dass der Sachverhalt verjährt ist, aber darum ging es mir nicht. Auch wenn seine Aussage verjährt ist, ist und bleibt es ja trotzdem noch eine Falschaussage. Das ändert sich ja dadurch nicht. Das ist ja das schöne und wunderbare an der Zeit. Die Dinge ändern sich nicht mehr. Man kann sie sich ansehen und von allen Seiten betrachten. Das wird auch in 100 Jahren noch so sein. Aber was die Juristen bei der Stuttgarter Justizbehörden seit 29 Jahren tun, ist, die Sachverhalte zu verdunkeln. Als meine Aufgabe sehe ich es an, diese Decke der Verdunkelung wieder wegzunehmen und die Dinge wieder sichtbar zu machen.  Aufzuzeigen, womit man es in diesem Fall zu tun hat. Der eine oder andere Leser wird es wohl schon wissen. Ich werde versuchen, es herauszuarbeitenn. Damit es alle sehen können.

Man könnte auch sagen, dass die Justiz einen Kriminalfall lebendig begraben hat. Aber er lebt noch.

Die Berufung

Der Termin fand im Keller des Landgerichtes statt. Der Raum war gut ausgeleuchtet, trotzdem machte er einen finsteren Eindruck. Zuschauer gab es nicht. Niemand hat von dem Termin erfahren oder was mitbekommen. Und es sollte nicht das erste Mal sein, dass niemand etwas mitbekommt. Noch nicht einmal die Rentner, die tagsüber durch das Gebäude schleichen und von einem Verfahren zum anderen gehen und die Gerichtsverfahren so als eine Art Reality-Show betrachten.
 
Ich war da, mein Verteidiger und auch Sta R. Dann betrat das Gericht die Bühne. In der Mitte der Vorsitzende Ott.  Dürr und mager. Ich bin mir sicher, dass man bei ihm jeden Knochen einzeln zählen konnte. Mit seiner schwarzen Robe in diesem finsteren Raum sah er aus wie der Sensenmann höchstselbst. Und diesem Eindruck ist er auch gerecht geworden. Ich glaube, wenn der über die Straße gelaufen ist, sind ihm sogar die Hunde jaulend aus dem Weg gegangen.
 
Trotzdem hatte ich mich damals darauf gefreut, denn bei einer Berufung wird der Fall neu aufgerollt. Es gibt eine erneute Beweisaufnahme. Normalerweise. Aber hier war alles anders. Der Vorsitzende eröffnete mir, dass er nicht die Absicht hatte neu zu verhandeln.  Er sagte, dass ich eine Verhandlung bekommen könnte, aber erst nach mindestens weiteren 6 Monaten in U-Haft. Das wären dann nahezu 2 Jahre gewesen. Das war mir aber egal. Ich bestand auf eine Verhandlung. Da wurde er sichtlich sauer und hat mir eine deutlich höhere Strafe angedroht, wenn ich weiter darauf bestehen würde. Ich sagte, ihm, dass ich die Verhandlung trotzdem will. Dann hat er seine Strafandrohung ein drittes Mal  erhöht und als Sahnehäubchen noch einen lebenslangen Führerscheinentzug draufgesattelt. Da bin ich dann eingebrochen und habe dieser Erpressung nachgegeben. Aber direkt nach meiner Rückkehr in die U-Haft habe ich dann Strafanzeige gegen ihn erstattet. Wegen Erpressung, Nötigung und Strafvereitelung, denn ich hatte ihm schon im Vorfeld geschrieben, dass es noch mehr Betrügereien gab und der LWV Stuttgart  betrogen wurde. Er hat kriminelle Mittel angewendet, um eine Aufklärung zu verhindern. Er hat auf einen lebendig begrabenen Kriminalfall den Sargdeckel gesetzt. Mit meiner Strafanzeige gegen ihn habe ich dokumentiert, dass ich damit nie einverstanden war.
 
Wer jetzt aber glaubt, dass der Fall damit gelaufen ist, den muss ich schon wieder enttäuschen.  Die kriminellen Handlungen der Stuttgarter Justizbehörden gingen weiter. Sie nehmen einfach kein Ende. Jetzt kommt der Vorsitzende Richter Wolfgang Pross  ins Spiel, über den ich hier und in der Sache WGS schon geschrieben hatte. Der Mann, der sich so bitterlich darüber beschwerte, dass ich ihn als einen Rechtsbeuger ohne jede Moral und ohne jede Ehre bezeichnet hatte.

Kapitel 21.02.2025 – Gerichtstermin LWV Stuttgart/Walsertal

Ich habe damals großen Druck aufgebaut. Durch meine fortgesetzten Beschwerden musste die Justiz auch reagieren. Also haben sie einen Gerichtstermin bestimmt für die Betrügereien beim LWV Stuttgart. Für den Mai 2000. Vorsitzender war Richter Wolfgang Pross.

Ein Mann mit Charisma und Ausstrahlung. Auch ein Sympathieträger.  Aber von denen gibt es solche und solche. Das von der Natur gegebene Erscheinungsbild kann und wird auch oft dazu genutzt, andere Menschen über den Tisch zu ziehen, zu betrügen oder ihnen einfach nur Schaden zuzufügen. Aber ich überlasse es den Lesern, sich selbst ein Bild zu machen.
 
Beim Termin anwesend waren ich und mein Verteidiger aus der Königsstraße. Staatsanwalt Wendler. Ein Typ, den ich mir sehr gut auf einem schweren Motorrad vorstellen könnte. Er hat mir vor der Verhandlung die Hand gegeben und mir ein faires Verfahren versprochen, dann waren noch VR Pross und eine Kollegin von der Strafkammer anwesend. Diese hat aber während der ganzen Zeit kein Wort gesprochen. Auch der Staatsanwalt Wendler zeigte ein ungewöhnlich ruhiges Verhalten. Nach seiner Einlassung zu Beginn hatte er kein Wort mehr von sich gegeben. Er nickte nur noch das Verfahren ab. Besucher gab es auch dieses Mal nicht. Der Saal war leer.
 
Die Überraschung folgte auf dem Fuß.  Der Angestellte Herr Harald P von der Stadt Esslingen wurde als Zeuge  in den Saal gerufen. Aber er wurde vom Gericht mit keinem einzigen Wort nach dem betrogenen Geld auf seinem Konto gefragt. Es wurden ihm lediglich Fragen zu privaten Bereichen gestellt, aber kein Wort zu dem betrogenen Geld auf seinem Konto. Danach wurde er als Zeuge entlassen. Dies war bereits die erste kriminelle Handlung von Gericht und Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren.
 
Dann wurde die Täterin Frau Martina S  als Zeugin in den Saal gerufen. Obwohl sie eine einjährige Betrugsserie hinter sich hatte und von ihren Kolleginnen au frischer Tatbei der Tatbegehung  beim Fälschen von Dokumenten und Überweisungsträgern erwischt wurde, wurde auch sie mit keinemm Wort zu diesen Betrügereien befragt. Auch nicht zu dem fehlenden Geld aus dem Walsertal.  Sie kam in Begleitung ihres Anwaltes in den Saal, der mit der Justiz  Ihren Deal abgeschlossen hatte. Er achtete darauf, dass sie zu nichts befragt wurde was mit ihren Betrügereien zu tun hatte.  Dabei hatte dieses Verfahren ja genau deshalb stattgefunden.  Nach ein paar Fragen zu privatem Bereichen, wurde sie als Zeuginn wieder entlassen.Dies war eine weitere schwere kriminelle Handlung des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft. Dieses Verhalten von VR Pross und Staatsanwalt Wendler hatte später noch Folgen. Darauf komme ich noch.
 
Was ich Richter Pross ankreide und was ich ihm zum Vorwurf mache, ist der Umstand, dass er mich als einzigen Angeklagten auf die Anklagebank gesetzt hatte, obwohl alle Gerichtsbeteiligten wussten, dass ich nicht der Täter war und nicht sein konnte. Das ganze Verfahren von ihm und seiner Strafkammer war eine einzige Straftat. Eine einzige kriminelle Handlung. Von der ersten bis zur letzten Sekunde.
 
 Aber obwohl ich wegen dieser Betrügereien angeklagt war, hat man auch mir keine einzige Frage zu dieser Betrugsserie gestellt. Da kam einfach nichts vom Gericht. Nada! Niente! Es wurde einfach alles totgeschwiegen. Bis heute. Beweisaufnahme: Fehlanzeige. Sie war zwar von mir  beantragt, aber darauf wurde nicht eingegangen. Das hatte schon Tradition. Aus welchem Grund war ich dann überhaupt auf der Anklagebank? Das war eine ganz besonders kreative Form der Rechtsbeugung.
 
Dann wurde ein Rechnungsprüfer des LWV  in den Saal gerufen. Aber er wurde nicht mehr befragt. Zu nichts. VR Pross hat das Verfahren zuvor abgebrochen  und eingestellt, obwohl ich eine Beweisaufnahme beantragt hatte. Bis zum heutigen Tag hat es niemals eine Beweisaufnahme gegeben. Mit der Einstellung des Verfahrens war ich nie einverstanden. Dadurch hatte ich auch meine Rechtsmittel verloren. Das Verfahren und  die Betrugsserie waren damit erledigt. Für immer. Dieses Verfahren hatte nur wenige Minuten gedauert. Es war ein einziges Feigenblatt. Eine Verdunkelungsaktion. Begangen durch VR Pross und Staatsanwalt Wendler. Die Einstellung des Verfahrens diente wohl dazu, eine Revision und Überprüfung zu verhindern. Ein anderer Zweck ist nicht erkennbar. Endgültig verdunkelt wurde dadurch auch meine Selbstanzeige im Kriminalfall WGS-Stuttgart. Was wohl auch beabsichtigt war.
 
Richter Pross hatte damit der Betrügerin das betrogene Geld aus den Überweisungen ins Walsertal endgültig geschenkt und überlassen ohne ihr auch nur eine Frage danach zu stellen. Sie durfte es behalten und alle Beteiligten wussten dies. Er hatte mit seinem an verhandelten Fall auch Opfer geschaffen. Die Banken und Private. Er hatte  als Richter ein Verbrechen ohnegleichen begangen. Ohne Beispiel. Ich hatte damals in meinen Blogs 2006 geschrieben, dass er ein krimineller Rechtsbeuger ist. dazu stehe ich auch heute noch.
 
Was VR Pross und seine Strafkammer in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart in Person von Sta Wendler hier abgeliefert haben war ein Verbrechertribunal. Das hatte mit einem Gerichtsverfahren nichts zu tun. Die Verbrecher waren die Beteiligten des Tribunals. Die anwesenden Juristen.
 
Fazit dieses Gerichtsverfahrens vor dem Landgericht Stuttgart:
Es wurde anberaumt, um die Betrugsserie beim LWV Stuttgart aufzuklären. Aber dieses Verfahren war eine leere Hülle. Nicht ein einziges Wort ist über diesen Kriminalfall gesprochen worden. Und dies, obwohl man mich deswegen angeklagt hatte. Und gerade weil kein Wort darüber gesprochen wurde, konnte ich mich auch nicht verteidigen. Eine Aufklärung war auch nicht möglich.
 
„Ein Verfahren bei dem der Angeklagte um seine Rechtsmittel gebracht wird durch eine Einstellung und es keine Beweisaufnahme gibt, ist kein faires Verfahren Herr Wendler“. Aber ich denke das wussten Sie.“
 
Da dieser Kriminalfall nie aufgeklärt werden konnte, lebt er heute noch. Die Täter haben das betrogene Geld. Die Opfer sind Opfer geblieben. Bis heute.

Verfahren wegen übler Nachrede

Aber ich habe keine Ruhe gegeben. Ich habe dann die Blogs dazu 2006 im Internet veröffentlicht. Die Verdunkelung  von Richter Pross und Staatsanwalt Wendler   hat dazu geführt, dass mich die Täterin und die beteiligten Beamten vom LWV wegen übler Nachrede anzeigen konnten, obwohl ich nie etwas Falsches geschrieben hatte. Das Verfahren wurde vor dem Amtsgericht Schorndorf geführt. Vorsitzende war Frau Petra Freier. Eigentlich ganz nett. Sie ist dafür bekannt eher zu milde als zu hart zu urteilen. Auch bei ihr hatte ich eine Beweisaufnahme beantragt.  Aber auch sie hatte keine Beweisaufnahme zugelassen, denn da käme ja automatisch die Sprache auf die Täterin. Meine Leser können also hier sehr gut erkennen, weshalb es auch inden Folgeverfahren nie eine Beweisaufnahme gegeben hatte.
 
Sie hatte die Beamtinnen und die Täterin als Zeugen geladen. Und die bösen Überraschungen nehmen einfach kein Ende. Sie hat die Zeuginnen, die alles abgestritten haben, mit keinem Wort hinterfragt, keine einzige kritische Frage. Sie hatte nicht hinterfragt, ob meine Angaben in den Blogs korrekt waren. Sie ist vorne herein davon ausgegangen, dass alles gelogen war. Keine einzige Frage von ihr war zielgerichtet. Sie wollte auch nicht von ihnen wissen, weshalb es nach der Tatentdeckung eine konspirative Sitzung in der Privatwohnung der Täterin gegeben hatte. Weshalb es nicht sofort der Behördenleitung gemeldet wurde. Ein äußerst fragwürdiges Verhalten von Richterin Freier.
 
Die Beamtinnen habennach der Entdeckung die Betrügereien nicht der Leitung der Behörde gemeldet.Erst mit Verspätung. Zuerst gab es am Abend der Entdeckung eine konspirative Sitzung in der privatwohnung der Täterin. Die Beamtinnen haben sich als Ermittler und Richter in einer Person gesehen und sich abgesprochen. Aber die Vorsitzende Richterin Freier hatte das alles nicht interessiert. Sie hatte es einfach nicht erwähnt. Es hatte seinen Grund, weshalb ich die Beamtinnen angegriffen hatte.
 
Und dann kam VR Pross als Zeuge in den Saal. Richterin Freier kannte ihn von Stuttgart. Die devote Haltung die sie ihm gegenüber eingenommen hatte, wa schon fast körperlich spürbar. Auch ihm hatte sie keine einzige kritische  Frage gestellt. Nichts hinterfragt. Das Verhalten der Richterin war in jeder Beziehung eines Richters unwürdig. Wenn man nmich wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte angeklagt hätte, weil ich Klarnamen verwendet habe,  wäre das in Ordnung gewesen. Abernicht wegen übler Nachrede, denn das war es ganz sicher nicht. Aber wie sollte man das auch feststellen können, wenn es keine ordentliche Verhandlung gibt. Wenn es keine Beweisaufnahme gibt. Ihr Verhalten war dem Chorgeist in der Justiz geschuldet. Für ihr Verhalten gibt es keine andere Erklärung.
 
VR Pross  dürfte zufrieden das Gericht verlassen haben.  Nachdem er zuvor mit seiner Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung so grandios gescheitert war, hat er diese Strafanzeige nun nachgeschoben. Da ist ein Rachebedürfnis gestillt worden von der Vorsitzenden Richterin Freier.
 
Es geht mir jetzt nicht um die 120 Tagessätze. Aber was kann man an den Verfahren vor dem Amtsgericht Schorndorf und vor dem Amtsgericht Stuttgart wegen falscher Verdächtigung richtig gut erkennen? Mir ist ein solches Verhalten nur von Ärzten bekannt gewesen. Und vielleicht noch von der Polizei. Aber wenn man sich diesen Kriminalfall betrachtet wird klar, dass es bei den Justizbehörden Stuttgart einen Chorgeist gibt, der alles in den Schatten stellt. Richter und Staatsanwälte die bereit sind Verbrechen zu begehen. Völlig skrupellos und rücksichtslos. Die Opfer werden dabei komplett ausgeblendet. Die Juristen stellen sich dabei selbst über das Gesetgz. Es gilt nicht für sie.
 
Das ganze Verfahren hatte mich an ein coloriertes Bild aus der Nazizeit erinnert. Im Bild waren Menschen gezeichnet die hintereinander gingen. Jeder hatte einen Stock in der Hand. Ihre Rücken waren durchgebogen. Sie hatten Mühe ihre Köpfe gerade zu halten. Sie hatten alle kein Rückrad mehr. Dieses Bild hatte mich damals so geschockt, dass ich es noch heute in Farbe vor meinem geistigen Auge habe. Eine Metapher die heute aktueller ist denn je. Menschen auf dem Weg zu Dantes 9. Kreis der Hölle.
 
Bei dem Verfahren in Schorndorf gab es noch eine Besonderheit. Ankläger war der Geliebte der Täterin Sta Milionis der den Deal mit der Täterin Frau Martina S. eingefädelt hatte und seine Kollegen damit so in diese Lage brachte.
 
Die Täterin Frau Martina S hatte ebenfalls als Zeugin in Schorndorf ausgesagt und natürlich ganz pauschal alles abgestritten. Und dies obwohl sie auf frischer Tat erwischt wurde bei der Tatbegehung. Wie ist sowas möglich?  Das geht nur, wenn auch die Vorsitzende Richterinn Freier bereit ist das Recht zu beugen. Sie hatte kein Problem damit. Ihr Urteil stand ja schon vorher fest. Sonst wäre dieser Verlauf nicht möglich gewesen. Auch diese Zeugin wurde nicht hinterfragt. Das wäre ja gegen ihre Vereinbarung mit der Justiz gewesen.
 
Vegen des Verfahrens mit VR Pross  das ich vorstehend angeführt hatte, war sie dazu auch in der Lage. Und ihr Geliebter der Sta Milionis war keine 2 Meter von ihr entfernt als sie ihre Aussage gemacht hatte. Ich dachte noch „das darf doch allesnicht wahr sein“. Wie soll da die Wahrheit gefunden werden?
 
Und was glauben Sie wer mein Verteidiger war? Richtig! Der Mandanten- und Parteiverräter RA E, Aber damals bei diesem Verfahren wusste ich das noch nicht. Ich hatte mich nur gewundert, als er mir erzählte, dass er mit der Vorsitzenden Frau Freier noch vor der Verhandlung mit ihr über diesen Kriminalfall gesprochen hatte. Möglicherweise hatte er schon zu diesem frühen Zeitpunkt Parteiverrat begangen. Oder mich sogar falsch beschuldigt. Nartürlich alles im Rahmen und unter dem Deckmatel  der Rechtspflege. Ob das so ist, kann aber nur die Justiz, bzw. die Richterin beantworten. Nicht mir gegenüber. Wenn, dann sollte sie es gegenüber ihren Kollegen tun. Ist es üblich, dass ein Verteidiger unmittelbar vor der Verhandlung noch in das Zimmer der Vorsitzzenden geht? Was er zu sagen hat, sollte er doch in der Verhandlung tun. Oder nicht? Das war schon sehr suspekt.
 

Verfahren wegen falscher Verdächtigung eines Richters

 
Und das Verfahren in Stuttgart vor dem Amtsgericht? Die Richterin konnte einem schon leid tun. Ihre Verunsicherung konnte man ihr anmerken. Aber bei dieser Prominenz im Raum war das auch kein Wunder. Der komplette 4. Strafsenat in der ersten Reihe. Dann als Ankläger der Chef von Sta Milionis. Osta Dr. Richter.   Er hatte sich echauffiert, dass ich seine Behörde als eine krininelle Bande bezeichnet hatte und faselte minutenlang etwas über den Rechtsstaat. Ein Begriff, den dieser Mann nur vom  Hörensagen oder in seinen Träumen kennt. Vermutlich muss er erst im Duden nachsehen, was es zu bedeuten hat. Heute würde ich seine Behörde nicht mehr als krimnelle Bande bezeichnen. Ich bin mir sehr sicher, dass die Stuttgarter Justizbehörden Vom kleinsten Amtsrichter bis hinauf zu den Richtern des Oberlandesgerichtes. eine kriminelle Organisation sind. Ein Syndikat. Richter und Staatsanwälte die Recht und Gesetz bis zur Unkenntlichkeit gebeugt und vergewaltigt haben und es immer noch tun.
 
Das Urteil auch hier: 120 Tagessätze. Es war das Verfahren, dessen Urteil von VR Zimmert wieder aufgehoben wurde. Auch diese Richterin hatte keine einzige zielgerichtete Frage an VR Pross. Nichts wurde hinterfragt. Aber ich mache dies der Richterin nicht zum Vorwurf. Sie durfte vermutlich nicht. Es war ihr verboten. Davon muss man ausgehen. Der Chorgeist fordert seine Opfer! Auch bei diesem Verfahren wurde die Sache WGS-Stuttgart komplett unterschlagen.
 
Richter Pross hatte mich nicht mehr erkannt. Auf dem Flur beim Amtsgericht Schorndorf  hatte er es nochmals gesagt. Ich fragte ihn weshalb. Wei ich Gewicht zugelegt hatte? Nein,sagte er. Weil ich alt geworden wäre. Kein Wunder dachte ich da noch. Die Begegnung mit einem Rechtsbeuger wie ihm ist ja auch kein Jungbrunnen. Außerdem lagen ja auch ein paar Jahre dazwischen.  Er war angefasst. Das wusste ich. Aber nach seinem anverhandelten Verfahren hatte ich keine andere Möglichkeit mehr als ins Internet zu gehen. Dafür, dass ich Klarnamen verwendet hatte, hatte ich mich bei ihm entschuldigt. Aber er hatteja auch seine Rache erhalten. Die Vorsitzende Richterin Freier  war so nett.
 
Den Mitgliedern des 4. Strafsenates hatte ich geschrieben, dass ich es für möglichhalte, dass er von Staaatsanwalt Milionis und der Täterin getäuscht wurde und so dieser abartige und perverse  Deal zustande kam. Ich konnte und kann mir  beim besten Willen nicht vorstellen, dass die hohen Richter zu so etwas fähig sind. Aber dafür habe ich leider keinerlei Anhaltspunkte. Dafür habe ich Anhaltspunkte, dass sie es wussten und genehmigt haben. Deshalb auch meine Strafanzeige gegen den Senat. Diese Strafanzeige habe ich im Oktober vergangenen Jahres eingereicht. Über das Amtsgericht Waiblingen, die mir dies bestätigt hatten. Das war 2024.
 
Bis heute kein Az. Keine Eingangsbestätigung der Staatsanwaltschaft.  Das kommt mir alles so bekannt vor. Deshalb habe ich auch die Absicht diese Strafanzeige zu veröffentlichen. Möglicherweise veröffentliche ich hier auch meine Strafanzeige gegen Sta M.
 
Den Haken für die Suchmaschinen lasse ich noch drin bis ich fertig bin. Danach hebe ichdiei Sperre auf und diese Seite ist für alle sichtbar. Bis jetzt war nur die Justiz drin und meine Zeugen.
 
Steht das nicht im GG? Das Recht auf ein fairres Verfahren? Läßt man das hier alles weg, dann bleibt als Fazit, dass ich ein solches nie erhalten hatte. Wie wäre es zur Abwechslung einmal Ganz ohne den Einsatz von krimineller Energie? Aber vielleicht kommt ja doch noch ein Az.
 
Kommt es nicht, dann sollten sie ihre Kollegin in Schorndorf und euren Pensionär benachrichtigen. Sie sollten nicht von ihren Kindern er fahren, dass diese Seite viral gegangen ist. 2006 waren meine Seiten und Blogs in 48 Stunden auf Platz eins bei den Keywords. 
 
Die Strafanzeige wird bis Freitag online gehen. Das müsste ausreichen, um eure Kollegen  Frau Freier und Herrn Pross zu informieren.
 
Sieht nicht so aus, als würde man mir ein Az geben wollen. Dabei wäre es mir auch völlig egal welches. Von mir aus auch ein Az meiner Strafanzeige gegen Staatsanwalt M.  Aber die scheinen irgendwo im luftleeren Raum über dem Bermuda-Dreieck über der Neckarstraße herumzuschwirren.
 
Man könnte ja auch sagen „frage doch einfach die Sta“. Aber das funktioniert nicht. Immer dann, wenn ich selbst angefragt hatte, bin ich gegen eine Wand gelaufen. Das hat System bei meiner Verbrecherbande in der Neckarstraße.  Und ich verspüre wenig Neigung, mir noch einmal eine blutige Nase zu holen Nicht deswegen.

Kapitel 25.02.2025

Ich habe hier von Opfern gesprpochen. Dies sind u.a.:

Die Volksbank Schorndorf

Die KSK Waiblingen

Die Landesbank Stuttgart

Die Landesbank hat als einzige Bank einen Titel beantragt. Das Verfahren fand vor dem LG Ulm statt. Vorsitzender war Richter Walter. Die Bank hatte allerdings nie versucht ihren Titel durchzusetzen. Die Bank wäre vorrangig zu behandeln. Käme also noch vor dem Zeugen und Meineidler Rainald L.  Es ist wohl überflüssig zu erwähnen, dass es auch hier keine Beweisaufnahme gegeben hatte. Sie wurde abgelehnt.

Anmerkung: : es kann hin und wieder zu kleineren Korrekturen kommen, wenn ich Fehler bemerke. Am Inhalt ändert sich dadurch nichts.

Kapitel 27.02.2025 Strafanzeige gegen den 4. Strafsenat OLG Stuttgart

Nachfolgend die Strafanzeige, die ich angekündigt hatte. Darin sind Wiederholungen aus meiner Einleitung enthalten, aber auch bislang unbekanntes. Ein Az oder eine Eingangsbestätigung ist bislang nicht bei mir eingegangen. Aber das hatte ich auch nicht erwartet. Es wäre ein kleines Wunder gewesen.


An die Stuttgarter Justizbehörden
Dem 4. Strafsenat
An die Staatsanwaltschaft Stuttgart

Über die Leitung des Amtsgerichts Waiblingen

Betreff:

Begründung Strafanzeige gegen die Richter des 4. Strafsenates in seiner damaligen Besetzung und in seiner heutigen Besetzung.

Gehen wir noch einmal kurz zurück:

Im November 1995 erwischt eine Kollegin Frau Martina S. beim Fälschen von Dokumenten und eines Überweisungsträgers. Ihre Vorgesetzte und die Leitung des LWV werden informiert. Erwischt wurde sie von ihrer Kollegin, die damals in Schwäbisch Gmünd wohnte. Am selben Abend gibt es ein Treffen mit ihren Kolleginnen in ihrer Wohnung von Frau Martina S in Backnang-Maubach, Seefelder Weg. Ich komme am Abend dazu, werde aber an der türe abgewiesen. Ich solle warten, bis ihre Kolleginnen wieder weg sind. Die Betrügereien werden der Justiz gemeldet. Das war im November 1995. Allerdings mit Verspätung.

Im Februar/März 96, also nur wenige Wochen später, werden dann die Überweisungen ins Walsertal auf den Weg gebracht. Ich verfüge über die ersten 3 Gutschriften bei der Raiba Riezlern. Belege habe ich nicht gesehen. Ich fahre nach Hause und bringe es Frau S.Sie legt das Geld in ihr Sideboard. Das war an einem Freitag. Montags darauf geht sie zur Arbeit, aber das Geld liegt immer noch im Sideboard, obwohl ich wusste, dass sie echten Ärger mit der Bank hatte wegen ihres überzogenen Kontos. Ich nehme etwa die Hälfte vom Sideboard und zahle es in Stuttgart bei der Coba auf ihr Girokonto ein. Am Abend kommt sie nach Hause, sieht nach dem Geld und fragt mich, wo es geblieben ist. Ich sagte ihr, dass ich es auf ihr Konto eingezahlt hätte. Dann erlebte ich etwas, mit dem ich nicht gerechnet hatte: Sie machte mir eine Szene und war sehr verärgert.

Den zweiten und größten Teil der Überweisungen bei der Hypo-Bank habe ich zurücküberweisen lassen, nachdem mir eine Angestellte die Gutschriftsbelege gezeigt hatte. Ich sagte der Angestellten, dass es sich hierbei um Betrug handelt und sie die Gelder sofort wieder zurücküberweisen sollte. In meiner Hauptverhandlung wurde dies nie erwähnt. Es stand auch nicht in den Akten. Es wurde unterschlagen. Bei der Rechtsabteilung der Bank dürfte dies aber noch präsent sein.

Im Mai 96 wurde ich dann verhaftet und kam in U-Haft.

Dann bekam ich meine Verteidigerakten im zweiten Halbjahr 96.

Dort war ein Bericht der Kripo enthalten. Darin stand, dass bei der Beamtin Frau Gabriele F. in Göppingen eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat. Auf dem Treppenabsatz zu ihrer Wohnung im ersten Stock lagen verschiedene verschlossene Briefe an Herrn Harald P. In der Wohnung selbst wurde ein Gutschriftsbeleg vom LWV gefunden. Harald P. bekam von der Täterin betrogenes Geld auf sein Konto. In dem vorgenannten Gerichtsverfahren mit VR Pross, wurde er aber nicht danach gefragt.

Das war noch Monate vor meiner Hauptverhandlung. Und noch vor der Prüfung durch das OLG.

6 Monate nach meiner Verhaftung erfolgte die Haftprüfung durch den 4. Strafsenat am OLG Stuttgart. Meine weitere Haft wurde wegen angeblicher Fluchtgefahr angeordnet. Genau das Gegenteil war der Fall. Ich hatte ja VR Bachmann  geschrieben, dass es noch mehr Betrügereien gegeben hatte. Von der Betrugsserie beim LWV stand in dem Bericht des Senats nichts. Sie wurde komplett unterschlagen. Auch meine Selbstanzeige in Sachen WGS wurde komplett unterschlagen. Kein Wort darüber. Ebenso wie mein Wunsch auf eine Aussage.

Januar 97. Ich wurde verurteilt. Die Betrugsserie beim LWV wurde mit keinem Wort angesprochen, obwohl sie längst bekannt war. Der Sachverhalt wurde komplett verdunkelt und vertuscht.

Dann, im 2. Halbjahr 97, der Termin zur Berufungsverhandlung. VR Ott zeigt sofort an, dass er nicht die Absicht hat zu verhandeln, obwohl ich ihm geschrieben hatte, dass der LWV betrogen wurde. Er erpresst mich, brutal auf ein Verfahren zu verzichten. Ich ging darauf ein, erstatte dann aber sofort Strafanzeige gegen ihn wegen Erpressung.

Gleichzeitig schreibe ich zwei Briefe an den LWV, dass der Verband sofort alle seine Konten auf Betrug untersuchen solle. Danach höre ich bis kurz vor dem Ende meiner Haft nichts mehr. Weder vom LWV noch von der Justiz.

Kurz vor meiner Entlassung dann das bislang einzige Zivilverfahren in dieser Sache. VR Walter vom LG Ulm lehnt eine Beweisaufnahme ab. Es erging Säumnisurteil

In diesen Tagen, ebenfalls kurz vor meiner Entlassung, gab es dann noch eine ganz besonders böse Überraschung. Zwei Rechnungsprüfer des LWV wurden in die JVA zu mir vor gelassen, um mich zu befragen. Sie erklärten mir, dass sie erst von meiner Anzeige nach meinem Berufungstermin von den Betrügereien erfahren hätten und deshalb erst jetzt kommen würden, weil sie noch Zeit gebraucht hätten.

Dies war eine glatte Lüge der Rechnungsprüfer. Wir wissen ja jetzt, dass Frau Martina S schon 95 erwischt worden war. Die Justiz wusste es, der 4. Strafsenat wusste es und der LWV wusste es. Sie legten mir einen Stapel von Blankovollmachten vor, die ich unterschreiben musste.


Sie stellten mir Fragen, die eigentlich ein Richter oder Staatsanwalt in einem Prozess stellen müsste. Das ist aber nie geschehen. Ich ging deshalb davon aus, dass nicht nur die Justiz diesen Kriminalfall vertuschen und verdunkeln wollte, sondern auch der LWV. Immerhin war ja nicht nur ein technischer Beamter darin verwickelt. Frau Martina S hatte auch noch mit einem Angestellten des LWV eine Affäre. Einem Mann, der in Waiblingen wohnt. Etwa 4 Jahre älter als ich. Seine Wohnung war vom LWV. Er hatte einen Kater und in seinem Schlafzimmer eine versteckte Videokamera  mit der er seine Frauen beim Sex filmte. Seine Begründung: er wolle sich die Filmchen in seiner Rentenzeit noch einmal reinziehen. Über seinem Bett befand sich ein Ventilator, Ähnlich dem aus dem Film Casablanca. FrauMartina  S wusste davon. Ich gehe davon aus, dass diese Affäre nichts mit den Betrügereien zu tun hatte. Aber warum erwähne ich dies jetzt?

Ich bin mir sehr sicher, dass alle Beteiligten bei der Justiz wissen, warum ich dies jetzt erwähne. Richter Pross und seine Kollegin haben es selbst in der abgebrochenen Verhandlung im Mai 2000 angesprochen. Sie fragten Frau Martina S ob ich ihr erster Freund gewesen bin. Was glauben Sie, hat sie geantwortet? Ich erspare mir diesen verlogenen Dreck. Es war vermutlich der Grund uoder ein Teil davon für den Deal mit dem 4. Strafsenat und der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Fragen zu ihren Betrügereien hatten die beiden Richter nicht. Auch nicht der Staatsanwalt Wendler.

Aber es wurde deutlich sichtbar, dass auch der LWV genug Gründe hatte, diesen Kriminalfall zu vertuschen. Und die Justizbehörden sind dem nur allzu gerne gefolgt. Schon alleine wegen des heimlichen Deals mit Frau Martina S, ihrem Verhältnis mit Sta Milionis , der Beteiligung des 4. Strafsenats und dem Umstand, dass Frau Martina S das betrogene Geld aus dem Walsertal geschenkt wurde. Ich hatte das Geld nie, musste es aber zurück zahlen Frau S war in meinen 71 Jahren die einzige Frau, die auf Knopfdruck weinen konnte, aber das nur am Rande. Mit dem Geld konnte sie dann später ihren Strafzettel zahlen und hatte dann noch genug übrig für sich.

Ich erstatte hiermit Strafanzeige gegen die Richter am OLG Stuttgart wegen der schwersten Form von Amtsmissbrauch, zu der Richter überhaupt fähig sind. Dies gilt auch für die Staatsanwaltschaft Stuttgart.

Sicher gehören da noch andere Straftatbestände hinzu, aber das erspare ich mir hier. Ich habe zwar einmal das Strafgesetzbuch durchgelesen, aber darüber, ob es strafbar ist, für Richter einer überführten Betrügerin betrogenes Geld zu schenken, habe ich nichts gefunden. Offenbar haben das die Verfasser vergessen, aufzunehmen.

Ich mache aus meiner Meinung kein Geheimnis. Und vertrete dies auch öffentlich: Die Richter des Oberlandesgerichts Stuttgart und die Staatsanwälte, die da mitgearbeitet haben, sind Verbrecher der schlimmsten Sorte. Ich hatte es schon früher mehrfach geschrieben: sie sind wie die Kanalratten, die das helle Licht des Tages scheuen. Sie sind Schwerverbrecher

Den 14.10.2024

Kapitel 28.02.2025

Die Inhalte dieser Homepage dürfen von Jedermann genutzt werden. Ich denke hier vor allem auch an die genannten Opfer, die bis heute nicht wissen, was sich hier zugetragen hat. Und damit meine ich nicht nur den Fall LWV/Walsertal, sondern auch die Opfer im Fall der WGS Stuttgart.
 
Ob ich auch meine Strafanzeige gegen Staatsanwalt Milionis veröffentliche, lasse ich hier noch offen. Ich habe mich da noch nicht entschieden.  Es gab ja drei davon. Alle drei sind spurlos verschwunden. Sollte ich ein Az erhalten, werde ich über eine mögliche Stilllegung dieser Seite entscheiden. Aber davon kann ich nicht ausgehen.

Kapitel 01.03.2025

Mandantenverrat-Parteiverrat

Den letzten Kontakt hatte ich mit RA E nach meiner Akteneinsicht im Jahre 2013 aufgenommen. Ich habe ihm geschrieben, dass ich seinen Schriftsatz bei der Akteneinsicht gefunden habe, der seinen Mandantenverrat beweist. Danach gab es keinen Kontakt mehr. Er hatte nicht auf diesen Vorwurf reagiert. Nicht mit einem Wort. Aber das hatte ich auch nicht erwartet. Er hatte es nicht abgestritten.

RA D, der meine Akten und das Schreiben der Frau von RA E gestohlen hatte, hatte im Februar 2015 das Az von der Sta angefordert. Mir hat er über das Ergebnis nie eine Mitteilung gemacht. Aber mit RA E ohne mein Wissen telefoniert und sich mit ihm über mich und den Fall unterhalten. Beide haben ihre Schweigepflicht verletzt. und Parteiverrat begangen.  Frage an meine Rechtsbeugertruppe bei den Stuttgarter Justizbehörden:

RA D aus Remshalden konnte und kann nichts mit meinen Unterlagen anfangen. Für wen hat er sie gestohlen? Soll ich raten?

Sein Schreiben an die Sta datiert vom 12.02.2015., habe ich heute noch. Soweit ich es erkennen kann, steht in dem Schreiben aber nichts davon, dass er die Akten anfordert. Aber er hatte sie erhalten. Es ging um die erste Strafanzeige gegen Staatsanwalt Milionis aus dem Jahre 2013. Sie ist bis heute spurlos verschwunden.

Mir liegt außerdem ein Schreiben des OLG Stuttgart vor. Das OLG hat mir darin bestätigt, dass meine Strafanzeige und die Beweismittel gegen den Zeugen Rainald L. dort eingegangen ist und weitergeleitet wurde an die Sta. Sie ist danach spurlos verschwunden. Es ging dabei um seine Falschaussage vor dem Amtsgericht Waiblingen.

Zudem liegt mir eine Bestätigung der Bundespost vor, über die Versendung und Einlieferung  einer der ersten Strafanzeigen in diesem Fall, die spurlos verschwunden ist. Sie wurde per Einschreiben mit Rückantwort versendet. Datum: 29.09.2000. Da sogar der Rückantwortschein spurlos verschwunden ist, war eine Reklamation bei der Post notwendig. Danach habe ich bei der Sta reklamiert. Daraufhin habe ich ein Schreiben von einem Sta S erhalten und sollte die Strafanzeige noch einmal einsenden. Das habe ich getan. Danach ist auch sie verschwunden. Bis heute. Vermutlich wurde sie ihm von Sta Milionis aus der Hand genommen. Sta S hat meine Anfrage vermutlich versehentlich zur Bearbeitung erhalten.

Staatsanwalt Milionis und seine Helfer/innen bei der Sta Stuttgart haben ganze Arbeit geleistet. Da bleibt kein Auge trocken.

Bekomme ich jetzt ein Az? Oder müsst ihr euch erst noch sortieren? .

Kapitel 04.03.2025

Ich werde demnächst mit einem anderen True-Crime-Kriminalfall beginnen. Das OLG Stuttgart ist informiert. Den Namen des Kriminalfalles gebe ich dann bekannt. Es geht dabei um eine große öffentliche Täuschung. Um einen hundertfachen Millionenschaden und tausenden Geschädigten. Ob es eine neue Domain werden wird, entscheide ich später. Möglicherweise auch hier auf einer neuen Seite oder einem E-Book. Die beiden Fälle hängen zusammen Der Übergang ist fließend.

Kapitel 05.03.2025

Es ist soweit.Morgen geht der neue True-Crime-Kriminalfall aus Stuttgart online.

Es handelt sich um den Kriminalfall WGS-Stuttgart.

Wohnungsbau-Gesellschaft-Stuttgart von 1990 bis 2000. Ich werde ihn hier verlinken.

Offene Strafanzeigen

Im Augenblick gibt es drei offene Strafanzeigen. Ein Az liegt noch nicht vor. Möglicherweise gibt es auch Offizialdelikte, die aufzuarbeiten wären. Aber es ist nicht davon auszugehen, dass sie von der Staatsanwaltschaft von sich aus geklärt werden. Man muss diese Behörde ja selbst auch als Beteiligte sehen. Da ist keine Aufklärung zu erwarten.

Kapitel 17.04.2025

Die Sache mit den Überweisungen ins Walsertal war also ausermittelt und rechtskräftig abgeschlossen.

Trotzdem hat Staatsanwalt Milionis danach noch eine Hausdurchsuchung bei völlig Unschuldigen und Unbeteiligten durchgeführt. Dieses Vorgehen halte ich deshalb für rechtswidrig, unangemessen und kriminell. Es war übergriffig.
 
Er hat das Haus meines alten Vaters und meiner Schwester mit ihrer Familie durchsucht. Sie kamen als alle bei Tisch waren. Wie mir meine Schwester erzählte, ist meinem Vater der Bissen buchstäblich im Hals stecken geblieben. Die zwei kleinen Kinder meiner Schwester waren völlig verstört.
 
Beweise die mich belastet hätten, haben sie nicht gefunden. Wie auch? Es gab ja keine. Aber er hatte ja keine Beweise gesucht die mich belastet hätten. Er hatte nach Beweisen gesucht, die ihn und seine Geliebte und Täterin Frau Martina S belastet hätten. Er ist davon ausgegangen, dass es solche noch gab. Nicht ganz zu Unrecht.
 
Gefunden haben sie nichts. Lediglich eine Diskette im Keller die Sta M an sich genommen hatte. Er hat sie meinem Vater unter die Nase gehalten und ihm gesagt, dass er diese mitnehmen würde. Eine Quittung gab es nicht. Aber welcher Dieb entwendet etwas und schreibt dann auch noch eine Quittung? Mir ist noch keiner begegnet.
 
Die Unterlagen die er suchte waren nicht im Haus, sondern in der Garage. Als während meiner U-Haft meine Wohnung zwangsaufgelöst wurde, hatte mein Vater einen Ordner mit Dokumenten von mir an sich genommen und in seiner Garage aufbewahrt. Ich wusste das nciht und er hatte es auch vergessen. Viele Jahre. Erst kurz vor seinem Tod hat er mir den Ordner gebracht. Ein Ordner mit Beweismitteln und Unterlagen, auch von Frau Martina S. Unter anderem auch mit Quittungen die der Zeuge und Meineidler Rainald L unterschrieben hatte. Beweise seiner Falschaussage vor dem Amtsgericht Waiblingen.
 
Aber dies war in der Folge eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens nicht die einzige rechtswidrige Handlung von Staatsanwalt M. Es gab noch weitere rechtswidrige und kriminelle  Handlungen. Er hatte in der Folge immer wieder versucht mich ein weiteres Mal in den Knast zu bringen.
 
Die Staatsanwaltschaft hat einmal einen Beleg von mir gefordert und auch bekommen. Dann aber behauptet, dass ernie bei ihr eingegangen wäre und mir deshalb eine Ladung zum Haftantritt geschickt. Ich sollte mich in der JVA Ravensburg einfinden. Wie so oft hatte sich der Beleg bei der Staatsanwaltschaft buchstäblich in Luft aufgelöst. Das ist bei denen schon der Normalfall.
 
Aber ich hatte zwei äußerst glaubwürdige Zeugen. einmal ein Amtsträger. Ich hatte es ihm erzählt und er hatte für mich bei der Sta interveniert. Aber es gab noch einen weiteren Zeugen. Das werden Sie lieben. Das war ein Faxgerät. Aber nicht irgend eines. Es war das Faxgerät einer Behörde mit einer eigenen Kennung die man nachvollziehen konnte. Die Staatsanwaltschaft war der Lüge überführt und der Haftantritt hatte sich erledigt. Was für ein übles Schmierentheater.
 
Aber es gab noch einen weiteren Versuch. Dieses Mal sollte ich mich in der JVA Ludwigsburg einfinden. Es wurde behauptet, ich hätte meine 120 Tagessätze nicht vollständig bezahlt. Ich habe dann dem Leiter der JVA den Beleg geschickt. Daraufhin habe ich ein Schreiben des Leiters der JVA erhalten. Wenige Stunden bevor ich die Haft antreten sollte. Der Haftantritt hatte sich  erledigt. Diese kriminelle Bande gibt einfach keine Ruhe.
 
Begonnen hatte es aber schon vor meiner Entlassung. Da reicht vielleicht auch ein Blick in die Akten der Strafvollstreckungskammer.
 
Dieses kriminelle Syndikat bei den Stuttgarter Justizbehörden würde mich sogar in den Knast schicken, wenn ich die Straße 5 Meter neben dem Zebrastreifen überqueren würde.
 

Kapitel 30.04.2025

Wir haben jetzt Ende April.

Über die drei noch offenen Strafanzeigen habe ich noch kein Az und keine Eingangsbestätigung von der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorliegen.

Aus diesem Grund wird es im Mai eine neue Strafanzeige geben. Grundlage ist dieser Artikel und der Artikel über den Kriminalfall WGS-Stuttgart. Diese neue Strafanzeige werde ich wie meine letzte per Post an die Staatsanwaltschaft Stuttgart senden. Sie wird sich gegen zwei Juristen wenden. Zwei Anwälte.

Kapitel 04.05.2025

Ich habe davon gesprochen, dass es noch drei offene Strafanzeigen gibt. Hier sind sie:

Das ist einmal meine Strafanzeige gegen die Richter des 4. Strafsenates am OLG Stuttgart von 2024.

Dann die Strafanzeigen gegen Staatsanwalt Milionis.

und dann noch

die Strafanzeige gegen den Staatsanwalt oder die Staatsanwältin, die meine Strafanzeige gegen  Staatsanwalt M bearbeiten sollte.

Für alle drei gibt es kein Az. Keine Eingangsbestätigung der Sta und keine andere Benachrichtigung-. Etwa in der Art: „…wird keine Folge gegeben“.

Es ist mir egal welches Az ich bekomme. Gerne auch ein Az das sich gegen mich richtet. Die Einladung einen Gerichtssaal meiner Gangsterbande betreten zu dürfen, würde mich freuen. Ein solches Angebot könnte ich nicht ablehnen.

Die nachfolgenden Strafanzeigen werde ich hier alle veröffentlichen, nachdem ich sie an die Staatsanwaltschaft Stuttgart geschickt habe. Hier wird nichts mehr untergehen.

Kapitel 06.05.2025

Wer meinen Artikel zum Kriminalfall WGS Stuttgart gelesen hat, der weiß, wie der Datenmissbrauch bei der DBV begründet wurde. Man hat einfach die Vertriebsleiterin der WGS zu einer Mitarbeiterin der DBV gemacht.

Was hat das nun mit dem Krimnalfall LWV-Walsertal zu tun?

Juristen, die meinen Artikel hier gelesen haben, werden es schon von Beginn an wissen. Hier ist genau dasselbe geschehen. Wie auch bei der WGS, war dies auch bei der Stuttgarter Justiz ein krimineller Akt. Ich hatte es schon beschrieben. Die Täterin Frau Martina S wurde nachträglich zur V-Frau gemacht. Ein Deal der ganz besonderen Art in einem einfachen und simplen Betrugsfall, der keine Möglichkeit der Verteidigung gelassen hat. Eine Beweisaufnahme wurde von den Justizbehörden bis zum heutigen Tag verweigert. Es hatte nie eine gegeben, obwohl sie immer beantragt war. Damit wurde auch die teilweise Verdunkelung im Kriminalfall WGS-Stuttgart gefestigt und betoniert. 

Der Vorsitzende Richter Zimmert hatte nicht nur das Schreiben von RA E in seiner Akte, das an die Justiz ging, sondern er wusste auch, was sich hier zugetragen hatte. Er wusste, dass das Gericht kriminell gehandelt hatte. Dies dürfte auch der eigentliche Grund gewesen sein, als er meinen Anwalt RA E beauftragt hatte, einen Schriftsatz für ein Wiederaufnahmeverfahren einzureichen.

Aber was geschehen ist, ist ein fortgesetzter Amtsmissbrauch bis zum heutigen Tag. Und kein einziger kann sagen, er hätte von nichts gewusst.

Ich gehe davon aus, dass meine Strafanzeigen keinen Erfolg haben werden. Aber sie deshalb nicht zu erstatten, wäre auch falsch. Ein durchgängiger krimineller Akt durch die beteiligten Juristen von Anfang an bis heute bleibt es ja trotzdem

Kapitel 14.05.2025

Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstr. 145
70190 Stuttgart

Betreff:
Strafanzeige gegen die Herren Rechtsanwälte Ernst-Adolf E. aus Mössingen und Herrn D aus Remshalden

Der Vorwurf:

Im Fall von Herrn E beschuldige ich ihn der schwersten Form von Parteiverrat die für einen Rechtsanwalt überhaupt denkbar ist. Außerdem erstatte ich Strafanzeige gegen ihn wegen der Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht.

Im Fall von Herrn D aus Remshalden erstatte ich Strafanzeige wegen Parteiverrat, sowie dem Diebstahl meiner Akten mit den darin enthaltenen Beweismitteln im Kriminalfall LWV Stuttgart, WGS Stuttgart und enthaltenen Inhalten zur Täterin Frau Martina S. Außerdem erstatte ich gegen ihn Strafanzeige wegen Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht.

Begründung:
Siehe meine beigelegten Artikel zu den genannten Kriminalfällen die ich auch im Internet veröffentlicht habe. Sie liegen dieser Strafanzeige in Papierform bei.

Ich bitte um eine kurze Bestätigung.

Mit einem freundlichen Gruß

PS: weitere Hinweise
Ich habe schon einmal Strafanzeige gegen einen Rechtsanwalt  erstattet. Und zwar gegen  RA Klaus R. aus Stuttgart. Meinen Verteidiger in meiner Hauptverhandlung.

Er war, nachdem er das Mandat für mich übernommen hatte, bei der Täterin Frau S in der Wohnung. Er hatte ihr vorgeschlagen, dass sie sich mit mir verloben solle. Danach kam er zu mir in die U-Haft und erzählte mir was er mit Frau S vereinbart hatte. Ich solle ihr einen Antrag machen und mit eigenen Worten formulieren.

Bei ihrem letzten Besuch bei mir nach der Hauptverhandlung, teilte sie mir mit, dass die Verlobung wieder gelöst ist. Ich kannte sie schon 12 Jahre. Aber in dieser Überheblichkeit und mit dieser Arroganz hatte ich sie noch nie erlebt. Ich habe das Bild noch vor mir. Ich erkannte sie nicht wieder.

In der Folge gab es dann noch eine heftige Auseinandersetzung zwischen RA R und meinem neuen Verteidiger für die Berufung. Mein neuer Verteidiger hatte von RA R nur unvollständige Akten erhalten. R wollte für die vollständigen Akten Geld von meinem neuen Verteidiger haben. Aber ich konnte nicht bezahlen und mein neuer Verteidiger wollte nicht bezahlen. Ich glaube wir wissen alle, um welchen Aktenteil es sich hier gehandelt hat.

Was mir aber sofort aufgefallen ist, war der Umstand, dass auch meine Selbstanzeige in der WGS-Sache nicht mehr enthalten war. Ich wusste damals noch nicht, dass die Akten von Verteidiger zu Verteidiger weitergereicht werden. Ich bin davon ausgegangen, dass ein neuer Verteidiger auch neue Akten bekommen würde vom Gericht. Das führte dazu, dass weder ich noch mein neuer Verteidiger vollständige Akten hatten zur Berufungsverhandlung. Eine Verteidigung war so nicht möglich.

Aber es hatte sich beim Berufungstermin gezeigt, dass es keine Rolle mehr spielte, da der Vorsitzende Ott wie in meiner Begründung aufgeführt, eine Verhandlung abgelehnt hatte. Die Frage, ob bei vollständigen Akten die Sache anders verlaufen wäre, oder schon in der Vorbereitungszeit der Verteidigung Ist offen.

Meiner Strafanzeige gegen RA Klaus R wurde keine Folge gegeben. Obwohl ich mir ziemlich sicher bin, dass in dem Verhalten von RA R ein Straftatbestand erfüllt ist.

Ich habe ihm geschrieben, dass die Sache für mich erledigt ist. Erwähnen muss ich es aber trotzdem, denn das Bild das ich von meiner U-Haft gezeichnet habe, wäre ohne diese Vorgänge nicht vollständig. Es ist wie bei einem Mosaik, wenn ein Teil fehlen würde.

Dass ich damals mit meiner Strafanzeige gegen eine Wand gelaufen bin ist keine Überraschung. Und damals fehlten mir auch noch die Erkenntnisse, warum keine Folge gegeben wurde.

Ich hatte ihn damals auch bei der Anwaltskammer angezeigt und habe auch ein Az erhalten. Aber danach nie wieder davon gehört. Ich denke der Grund liegt auch hier auf der Hand.

Im Grunde spielt es überhaupt keine Rolle von welchem Standpunkt aus man sich diese Aufarbeitung/Bearbeitung durch die Stuttgarter Justizbehörden auch betrachtet. Die Stuttgarter Justizbehörden haben unter jedem Gesichtspunkt kriminell gehandelt. Und tun dies noch heute.

Da drängen sich dem Laien doch einige Fragen auf. Vielleicht ja auch meinem Syndikat im Justizviertel in Stuttgart. Darauf gehe ich noch ein. Aber heute nicht mehr.

Haben Sie noch Kaffee?

Kapitel 15.05.2025

Sieht man sich an, wie die Sache mit der Verlobung gelaufen ist,  muss man sich zuerst das Datum ansehen, an dem die Verlobung initiiert wurde. Dieses Datum ist enorm wichtig.  Vor allem im Hinblick auf mein letztes Gespräch mit RA R bei mir in der U-Haft, vor der Hauptverhandlung. Ich bin in diesem Artikel bereits auf diese Besprechung eingegangen.  Also im Blick behalten.

Er kommt zu mir in die U-Haft. Ich unterschreibe seine Vollmacht für das Mandat und umreise kurz, was mir vorgeworfen wurde. Dann geht er.

Bei seinem zweiten Besuch bei mir erklärte er mir, dass er bei der Täterin gewesen wäre und mit ihr die Verlobung mit mir ausgemacht hatte. Danach kam er zu mir und machte mir denselben Vorschlag. Aber weder ich noch die Täterin Frau S hatten auch nur im Traum daran gedacht, uns zu verloben. Und die Akten hatte er zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht.

Also, wie konnte er zu ihr gehen, wenn er zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch nicht wissen konnte, dass sie überhaupt existiert? Da es weder von ihr, noch von mir ausgegangen ist, wer hatte ihn dann dazu beauftragt?

Er ist ein ausgewiesener Strafrechtsanwalt. Er musste auch wissen, dass dies eine Straftat war. Er hat damit vorsätzlich meine Hauptverhandlung manipuliert und er hat damit auch die Justiz selbst aufs Kreuz gelegt.

Das Datum ist deshalb so enorm wichtig, weil er mit der letzten Besprechung mit mir vor der Hauptverhandlung sehr erfolgreich von seiner Straftat ablenken konnte. Es war seine einzige Möglichkeit, da wieder mit heiler Haut herauszukommen. Ich spreche hier die Bandaufnahme an.

Zuerst die Straftat, die Täuschung von mir und der Justiz und dann zum Schluss der Parteiverrat.

Ich gehe davon aus, dass der Auftrag für diese schwere Manipulation des Strafverfahrens von Staatsanwalt M ausgegangen ist. Ich ehe auch davon aus, dass Staatsanwalt M bei der Anwaltskammer eingegriffen hat. Er musste diese Manipulation schützen. Ein Verbrechen folgt auf das andere. Es ist wie bei einer Lüge, die immer wieder neue Lügen erfordert.  Bis es irgendwann  nicht mehr geht.

RA R wusste auch von den Betrügereien beim LWV Stuttgart.

Die Sache mit der Verlobung hat die Täterin Frau S bereits bestätigt. Und zwar vor dem Landgericht Stuttgart in einer Berufungsverhandlung mit VR T. Es war die Berufung wegen der 120 Tagessätze vom Amtsgericht Schorndorf.

Staatsanwalt Milionis hatte gegen die Frage von VR T protestiert. Aber VR T wollte die Antwort von der Täterin wissen. Er wollte wissen, ob es so gewesen ist und sie hatte es bestätigt in diesem Gerichtsverfahren. Es war die Frage nach der Verlobung und wer diese initiiert hatte. Aber zu dem eigentlichen Kriminalfall, hatte auch er keine einzige Frage an die Täterin gestellt. Das ist schon bemerkenswert, mit wieviel krimineller Energie immer wieder  eine Beweisaufnahme verweigert oder umgangen wird.

Es war der Beweis, dass mein eigener Verteidiger während meiner U-Haft  eine Straftat begangen hatte. Zum Nachteil eines Mandanten. Zum Nachteil von mir. Wenn ich die Täuschung der Justizbehörden hinzurechne, dann waren es mindestens zwei Straftatbestände, die erfüllt sind. Mein Hauptverfahren war manipuliert.

Kapitel 01.06.2025

Es gibt noch keine Eingangsbestätigung und kein Az.

Aber es gibt ein neues Urteil vom OLG Frankfurt. Vorsitzende Richter von Gerichtsverfahren dürfen in Publikationen namentlich genannt werden. Eine Richterin hatte dagegen geklagt und verloren.  (Urt. v. 8.5.2025, Az. 16 U 11/23

Grund: Gerichtsverfahren sind öffentlich. Wer hätte das gedacht?

Daraus schließe ich, dass dies auch für alle anderen Verfahrensbeteiligten gilt.

Zitat:

„Um eine in einem Strafverfahren mitwirkende Person mit ihrem vollen Namen zu nennen, müsse auch kein zusätzliches „wissenswertes Interesse“ gegeben sein, so das OLG weiter. „

Gilt also auch für Zeugen, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte.

In meinem Artikel WGS-Stuttgart, habe ich die Beteiligten bereits namentlich angeführt. Mit Datum von heute: 02.06.2025.

Kapitel 10.06.2025

Auf ein Verfahren bin ich bis jetzt nur am Rande eingegangen,. Es war das bis heute letzte Verfahren in diesem Kriminalfall. Es war das Berufungsverfahren zu den 120 Tagessätzen am Landgericht Stuttgart, das in erster Instanz von der Schorndorfer Amtsrichterin Frau Freier geführt wurde.

Auch hier waren wieder die Damen vom LWV als Zeuginnen geladen. Und wie in Schorndorf wurde auch hier den Beamtinnen keine einzige zielgerichtete Frage gestellt vom Vorsitzenden. Zum Beispiel, weshalb die Betrügereien von der Täterin nicht sofort der Leitung des LWV mitgeteilt wurde, sondern zuerst eine konspirative Sitzung am Abend der Entdeckung in der Privatwohnung der Täterin durchgeführt wurde. Zuerst wurde diese konspirativen Treffen durchgeführt und erst danach, also einen Tag später wurde die Leitung informiert. Es hatte seinen Grund weshalb ich die Frauen angegriffen hatte. Aber bis heute hatte das nie jemand interessiert. Aber wenn man als Justiz einen Kriminalfall verdunkelt hat, dann darf man solche Dinge auch nicht hinterfragen. Mit übler Nachrede hatte das nichts zu tun. Ich hatte lediglich geschildert, was ich selbst gesehen hatte. Offenbar ist es mir verboten darüber zu schreiben was ich selbst gesehen und erlebt habe. Aber damit mache ich heute Schluss

Eine der Beamtinnen, ihre Kollegin aus Schwäb. Gmünd,  wollte dann noch vom Vorsitzenden wissen, ob man ihr mitteilen würde ob  ich verurteilt werde und zu was. Der Vorsitzende hat sie dann zurechtgewiesen und sagte „von uns erfahren Sie nichts“. Sie war die treibende Kraft hinter diesem konspirativen Treffen.

Normalerweise meldet man ein solches Verbrechen sofort der Behördenleitung. Aber das wollten die Beamtinnen nicht. Sie haben sich selbst als Ermittler und Richter in einer Person gesehen und miteinander abgesprochen. bevor es der Leitung gemeldet wurde. Ich glaube schon, dass dieses Verhalten eine Straftat ist. Dass die tatsächlichen Vorgänge negiert werden sollten. Einen anderen Sinn ergibt ein solches konspirative Treffen in der Privatwohnung der Täterin nicht. Aber sie hatten das große  Glück, dass der Vorsitzende Richter Wolfgang Pross diesen Kriminalfall schon selbst zu 100 Prozhent verdunkelt hatte.

Der Vorsitzende Richter Pross, der Strafanzeige und Strafantrag gegen mich wegen übler Nachrede erstattet hatte, war dem Verfahren ferngeblieben. Und dies, obwohl ein Angeklagter in einem Berufungsverfahren das Recht auf eine erneute Beweisaufnahme hat. Damit hat er mir jede Möglichkeit genommen, ihn zu seinem Vorwurf zu befragen und mich zu verteidigen. Die 120 Tagessätze hatten trotz fehlender Möglichkeit einer Verteidigung Bestand.

Trotzdem nehme ich dies dem Vorsitzenden T nicht übel. Er war damals noch jung und hatte noch einige Jahre beim Landgericht zu arbeiten. Hinzu kommt, dass er mir in diesem Verfahren auch geholfen hatte. Ich will dies kurz erläutern.

Der Ankläger war der Stuttgarter Staatsanwalt Milionis. Er hatte sich im Verfahren lautstark darüber beschwert, dass ich ihn beschuldigt habe, Strafanzeigen verschwinden zu lassen. Er stand dazu auf und wedelte mit der rechten Hand mit einer Akte. Ich stand ebenfalls auf und beschuldigte ihn nochmals, dass er genau dies getan hätte. Der Vorsitzende Richter gebot ihm mit einer Handbewegung zu schweigen. Damit war die Sache erledigt.

Dann der zweite Vorfall. Es wurde die Täterin Frau Martina S. die von ihren Kolleginnen au frischer Tat beim Fälschen von Dokumenten erwischt wurde als Zeugin in den Saal gerufen. Die Sprache kam dabei auf die getürkte Verlobung, die von Rechtsanwalt Klaus R während meiner U-Haft initiiert wurde.

Staatsanwalt Milionis hat sich darüber lautstark beschwert, weil es mit dem Verfahren nichts zu tun hatte. Aber auch hier gebot ihm der Vorsitzende zu schweigen und er gab Ruhe. Der Vorsitzende sagte wörtlich „Ich will das jetzt wissen! Bitte beantworten sie die Frage“. Und Frau Martina S. hatte wahrheitsgemäß geantwortet und meine Schilderungen zu dem Vorgang bestätigt. Zu ihren Betrügereien beim LWV wurde sie auch hier mitkeinem Wort befragt.

Aber Milionis hatte mit seinem lautstarken Protest Unrecht. Diese Frage hatte sehr wohl mit diesem Kriminalfall der dahinter stand zu tun. Es war ja der Beweis, dass mein Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Waiblingen sehr schwer manipuliert war. Sein Einspruch war also völlig daneben. Von übler Nachrede konnte auch hier nicht die Rede sein.

Damit war nachgewiesen, dass mein Strafverfahren vor dem Amtsgericht Waiblingen durch meinen eigenen Verteidiger schwer manipuliert wurde. Der Stuttgarter Rechtsanwalt Klaus R hatte eine Straftat zu meinem Nachteil begangen. Und es war nachgewiesen, dass er die Justizbehörden getäuscht hatte.

Es gab also nicht nur zwei Richter die mir in dieser Zeit geholfen haben. Es waren drei. Der erste war der Präsidialrichter Herr Mosthaff vom Oberlandesgericht Stuttgart. Der zweite Richter war der Vorsitzende Richter am Landgericht Stuttgart Herr Zimmert, den ich in diesem Artikel mit VR Z bezeichnet hatte. Also der Mann, der das Urteil wegen falscher Verdächtigung von Richter Pross wider aufgehoben hatte

Der dritte Richter ist der hier genannte VR Tauchmann, der dieses Berufungsverfahren geführt hatte. Ich bin mir nicht mehr sicher, ob er Tauchmann geheißen hatte oder Tauchert. Ich bin zwar verurteilt worden, aber ich habe bis heute nie ein Urteil erhalten. Kann also nicht nachsehen.

Mein Verteidiger in diesem Verfahren war übrigens Rechtsanwalt Egerter.  Aber von Verteidigung konnte keine Rede sein. Er ist stumm wie ein Fisch  geblieben. Es gab auch keine Plädoyers. Vermutlich ist ihm das vorige Verfahren mit VR Zimmert ganz persönlich immer noch in den Knochen gesteckt. Da kam ihm dieses Verfahren gerade recht. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nicht, dass er mich da bereits durch seinen geheimen Schriftsatz verkauft hatte. Aber VR Zimmert hatte ihm einen Strich durch die Rechnung gemacht. Das kann er auch durch dieses Urteil nicht negieren. Das bleibt.

Aber wie gesagt. Eine Verteidigung wäre nicht möglich gewesen, da der VR Pross und Anzeigeerstatter in seiner Arroganz und seinem Hochmut dem Verfahren fern geblieben ist. Aber eine Verteidigung war in dieser Berufung auch gar nicht vorgesehen. Das war ja auch der Grund, weshalb er als Anzeigeerstatter und Zeuge dem Verfahren fern geblieben ist. Er wollte nicht, dass ich mich verteidigen kann und das Gericht ebenfalls nicht. Das war nicht erwünscht Ich hatte schon ein paar Fragen für ihn vorbereitet. Aber in diesem Kriminalfall ist nichts normal.

Es gibt schon seltsame Verfahren bei der Stuttgarter Justiz. Das glaubt man als normaler Mensch gar nicht. Aber in diesem Kriminalfall reiht sich ein krimineller Akt und eine kriminelle Handlung wie an einer Perlenschnur nahtlos aneinander. Über viele, viele Jahre bis heute.

Dem Vorsitzenden Tauchmann bin ich trotzdem dankbar. Er hat mir auf seine Weise geholfen. Er war in all den Jahren der erste und einzige Richter, der es gewagt hatte der Täterin eine Frage zu diesem Kriminalfall zu stellen.

Das zeigt, dass auch ein krimineller Staatsanwalt und Richter nicht alles und jeden kontrollieren kann. Dass es auch ehrliche Richter gibt. Aber diese sind im Stuttgarter Justizviertel deutlich in der Minderheit. Jeder einzelne von ihnen ist so selten wie ein Solitär in der Wüste.

Ich für meinen Teil habe mich vorsichtshalber für mehrere Wochen mit Kaffee eingedeckt. Obwohl…im Ernstfall würde mir diese Vorratshaltung bei meiner Stuttgarter Rechtsbeugerkaste auch nichts nützen, denn wir haben es hier mit einer ganz besonderen Form von Täterschutz zu tun. Vielleicht komme ich darauf noch an anderer Stelle.

Bei der Namensnennung der Verfahrensbeteiligten beziehe ich mich auf das oben angeführte Az vom OLG Frankfurt. Dies gilt für meine beiden Artikel.

Kapitel 24.07.2025

Es gibt im Kriminalfall WGS und LWV/Walsertal auch viele Grautöne. Darauf komme ich vielleicht noch, wenn ich nachfolgend noch einmal auf die Verfahren eingehe und die Namen der Verfahrensbeteiligten nenne.

Im ersten Hauptverfahren vom Januar 1997 waren dies:

Der Vorsitzende Richter Bachmann vom Amtsgericht Waiblingen.

Anwesende Staatsanwältin: unbekannt

Herrin des Verfahrens: Sta’in Frau Grünenwald

Die drei Zeugen mit ihren Falschaussagen:

Rainald L, damals wohnhaft in Schorndorf

KHM Schwenger Kripo-Beamter bei der Kripo Waiblingen. Damals in Schorndorf.

Zeugin Sch.

Auf das Zivilverfahren mit ihr bin ich bereits eingegangen. Sie hatte es verschwiegen und damit einen falschen Eindruck erweckt was wohl auch so gedacht war. Anwesende Rechtsanwälte beim Zivilverfahren: RA Link aus Stuttgart und RA Klinger aus Schorndorf. Er ist mittlerweile verstorben.

Der Kripo-Beamte KHM S war auch noch ganz stolz darauf, dass er sie dazu überreden konnte. Er hatte nicht nur selbst eine Falschaussage gemacht, er hatte also auch noch selbst dazu angestiftet. Vermutlich hatte er auch den Zeugen L dazu angestiftet. Er war vermutlich auch der Kripo-Beamte der L in seinem Büro beim Landratsamt aufgesucht hatte. Im Sinne eines Verbrechens hatte er also ganze Arbeit geleistet. Für das Syndikat gab es da nichts zu meckern. Es hatte schon seine Gründe, jahrzehntelang eine Beweisaufnahme mit allen Mitteln zu verhindern.

Verteidiger RA Klaus ‚Rücker aus Stuttgart.

Anwesende Zuschauer ab Beginn zwei.

Eine davon war die Täterin Frau Martina S. 

Ssie wurde dem Verfahren unter Missbrauch von Recht und Gesetz ihrem gesetzlichen Richter entzogen. Sie durfte bis zum heutigen Tag noch niemals vor Gericht befragt werden, obwohl sie auf frischer Tat erwischt wurde. Das stellt ein Verbrechen und eine kriminelle Handlung  dar, wie es ohne Beispiel ist.

Das ist auch der Grund für meine beiden Artikel und deren Veröffentlichung. Es ist der Versuch, die Decke der Verdunkelung von den Geschehnissen wieder aufzuheben, denn es besteht nicht der geringste Zweifel, dass diese kriminellen Handlungen durch die höchsten Strafrichter Stuttgarts gedeckt und genehmigt wurden. Sie haben dafür unterschrieben. Das war und ist der 4. Strafsenat an OLG Stuttgart. 

Kapitel 30.07.2025

Antwort der Sta auf meine Strafanzeige gegen die beiden Anwälte.

DenStrafanzeigen wurde keine Folge gegeben. Aber mir wurde das Rechtsmittel der Beschwerde eingeräumt. Meine Antwort darauf lege ich auch hier nieder und lautet wie folgt: Es gab zwei Gründe für die Ablehnung:

Die Verjährung. Das war mir klar. Aber meine Anzeige hatte ja nicht das Ziel einer Bestrafung. Aus der restlichen Begründung wird aber klar, dass die Staatsanwältin die beiden Anwälte weder befragt, noch eine Stellungnahme eingefordert hatte.

Das ist ziemlich spannend. Denn jetzt ist ein wichtiger Rückschluß möglich. Ich hatte es zwar immer geahnt, aber jetzt wurde es deutlich.

Ich habe die Möglichkeit erhalten eine Beschwerde einzureichen. Darauf hatte ich verzichtet.

Kapitel 31.07.2025

In Kanada hat ein ganz besonderer Film bei einem Festival gewonnen. Er zählt zu den Favoriten bei den nächsten Oskar-Verleihungen. Der Clou dabei: Die Geschichte wird rückwärts erzählt und erst am Beginn verysteht man auch das Ende. Bei diesem Kriinnalfall über den ichhier erzähle ist es genauso. Es ist schon erstaunlich wie das Schicksal manchmal spielt, denn auch ich habe mich lange gefragt, wie ich diese Geschichte wohl am besten erzähle und darüber schreibe. Erst wenn man ganz an den Anfang geht, den Beginn, dann versteht man auch das Ende. Damit meine ich das Ende bis zum heutigen Datum. Denn beendet ist es noch nicht. Auch wenn dies das Syndikat in Stuttgart gerne so sehen würde.

Kapitel 01.08.2025 –Verfahrensbeteiligte beim Berufungstermin-

Vorsitzender Richter: Herr Ott
Ich hoffe der Sensenman sieht es mir dereinst nach, dass ich Ott mit ihm verglichen habe. Aber ich gehe davon aus, dass sich die beiden bereits miteinander bekannt gemacht haben. Von mir hatte er jedenfalls keine Münze für den Fährmann erhalten.
 
Ankläger:
Der Staatsanwalt, den ich im Haus der Täterin gesehen habe. Zusammen mit Staatsanwalt Milionis. Ich gehe davon aus, dass es Staatsanwalt Reder war. Aber wie gesagt…sicher bin ich mir nicht. Stichwort Hütchenspiel. Wir haben also zwei Schwestern die in diesen Kriminalfall verwickelt sind und zwei Staatsanwälte.
 
Wobei Reder in diesem Verfahren sehr emotional war. Während einer Verhandlungspause stand er auf und kam zu mir und meinen Verteidiger und stellte sich vor uns auf. Er sagte, dass die Täterin Frau S nie und nimmer die Täterin gewesen sei. Eine derartige emotionale Entgleisung während einer Verhandlungspause habe ich bei einem Gerichtsverfahren nochnie erlebt. Entweder ist er ein realitätsfremder Irrer, oder es war Liebe. Aber zu wem dann? Zu welcher der beiden Schwestern? Ich vermute zu Cornelia S. Liebe macht blind. Aus welchem Grund sollten da schwanzgesteuerte Staatsanwälte eine Ausnahme machen. Ich habe die Täterin einmal nach ihm gefragt. Es war vermutlich das einzige Mal während meiner U-Haft, dass sie mir ehrlich geantwortet hatte.
 
Den Verteidiger brauche ich hier nicht anzuführen, denn er hatte keinerlei Möglichkeit seinen Mandanten zu verteidigen, da Ott eine Verhandlung abgelehnt und verweigert  hatte. Auch hatte ihm ein wichtiger Teil derAkte gefehlt. Da kann man schon einmal fragen, weshalb eine Berufung genehmigt wurde und dann am Termin verweigert wird. Das sind schon knallharte kriminelle Vorgänge.
 
Verfahrensbeteiligte – Gehen wir nun zum Verhandlungstermin Landeswohlfahrtsverband Stuttgart/Walsertal. im Mai 2000
 
Vorsitzender Richter: Wolfgang Pross
Ankläger: Staatsanwalt Wendler
Zusätzlich anwesende Richterin der Strafkammer: Name unbekannt
Zeugen:
Harald P, Angestellter bei der Stadt Esslingen
Er hatte betrogenes Geld auf seinem Konto vom Landeswohlfahrtsverban Stuttgart. Weder von der Strafkammer und weder vom anwesenden Staatsanwalt Wendler wurde er auch nur mit einnem Wort nach diesem Betrogenen Geld befragt. Nach ein paar wenigen privaten Fragen wurde er als Zeuge entlassen. Schon alleine dieser Vorgang war kriminell. Und zwar von allen Gerichtsbeteiligten. Er war wegen uneidlicher Falschaussage verurteilt. Er hatte einen Kumpel gedeckt, der eine Teenagerin vergewaltigt hatte. Dies war meines Wissens nach dieser Verhandlung, aber es zeigt, dass er keinerlei Skrupel hat, vor Gericht zu lügen. Geschweige denn bei einer Befragung bei der Kripo. Mit der Wahrheit hatte er schon immer ein Problem. Ich kenne ihn seit Jahrzehnten.
 
Frau Martina S, Beamtin im gehobenen Dienst und ihr Anwalt
Sie war die Täterin die auf frischer Tat bei der Tatbegehung  erwischt wurde. Aber auch sie wurde mit keinem Wort zu ihren Betrügereien befragt. Auch sie wird als Zeugin entlassen Auch dies war ein weiterer schwerer krmineller Vorgang.
 
Einer der Rechnungsprüfer des LWV Stuttgart. Er wurde in den Saal gerufen, aber nicht mehr befragt. VR Pross hatte das Verfahren zuvor abgebrochen und eingestellt. Auch dieser Vorgang durch das Gericht war kriminell.
 
Durch die Einstellung des Verfahrens habe ich meine Rechsmittelverloren, was mir VR Pross später auch noch einmal schriftlich bestätigtt hatte. Es gab auch keinerlei Beweisaufnahme wie beantragt.
 
Ich bezeichnete VR Pross daraufhin öffentlich als einen Rechtsbeuger. Er hatte daraufhin eine Strafanzeige gegen mich erstattet wegen falscher Verdächtigung.
Erste Verhandlung vor dem Amtsgericht Stuttgart.
Name der VR’in: nicht mehr bekannt. Es liegt kein Urteil vor.
Ankläger: Oberstaatsanwalt Dr. Richter
Unter den Zuschauern: der komplette 4. Strafsenat
Urteil: 120 Tagessätze
 
Berufungstermin vor dem Landgericht Stuttgart-Verfahrensbeteiligte im Verfahren wegen falscher Verdächtigung
 
Vorsitzender Richter: Herr Zimmert
Ankläger: Name unbekannt
Verteidiger: RA Egerter aus Mössingen
Urteil:
Das Urteil der Vorinstanz wurde aufgehoben und das Verfahren gegen mich eingestellt.
 
VR Wolfgang Pross hat daraufhin eine Strafanzeige wegen übler Nachrede nachgeschoben. Ganz nach dem Motto: irgendwas wird schon gehen.
 
Die von mir angegriffenen Beamtinnen des LWV haben sich angeschlossen.
Vorsitzende Richterin: Frau Freier vom Amgtsgericht Schorndorf
Ankläger: Staatsanwalt Milionis
Verteidiger: RA Egerter aus Mössingen
Urteil auch hier: wieder 120 Tagessätze
Eine beantragte Beweisaufnahme wurde abgelehnt und nicht vorgenommen.
Frau Freier vom Amtsgericht Schorndorf hatte den Angeklagten pauschal verurteilt, ohne eine Überprüfung vorzunehmen ob die Vorwürfe des Angeklagten zurecht erfolgt sind. Sie ist sehr devot dem Chorgeist innerhalb der Stuttgarter Justizbehörden gefolgt.
Zeugen: die von mir angegriffenen Beamtinnen des LWV Stuttgart
und
die überführte Täterin FRau Martina S.
Berufungsinstanz:
Vorsitzender Richter Herr Tauchmann
Ankläger: Staatsanwalt Milionis
Verteidiger: RA Egerter aus Mössingen
 
Zeugen:
Die Beamtinnen des LWV wie vor dem AG Schorndorf
Die Täterin Frau Martina S.
Auf Nachfrage des VR und unter dem Protest von Sta Milionis hatte sie bestätigt, dass mein Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Waiblingen manipuliert war. Sie hatte die von meinem Verteidiger RA Rücker eingefädelte Verlobung mit mir eingeräumt und zugegeben. Das war ein krimineller Akt meines damaligen Verteidigers Klaus R aus Stuttgart  den sie bestätigt hatte.
Mein damaliges Hauptverfahren wurde also sehr schwer und in krimineller Weise manipuliert
 
Der Zeuge Wolfgang Pross ist dem Verfahren fern geblieben.
Eine Beweisaufnahme hat es auch hiernicht gegeben.
Die pauschale Verurteilung der Vorinstanz hatte Bestand.
Es gab keine Möglichkeit der Verteidigung.
 

Kapitel September 2025

 
Nachfolgend kommt mein Fazit, das ich auch dem 4. Strafsenat am OLG Stuttgart per Mail zukommen lassen habe. Leicht modifiziert.
 
Lassen wir all die Blümchen am Wegesrand weg, an denen sich kriminelle Staatsanwälte und Richter der Stuttgarter Justizbehörden so gerne aufhängen um von sich abzulenken. Was bleibt dann übrig?
 
Es ist evident dass
 
die Täterin Frau Martina S ihrem gesetzlichen Richter entzogen wurde, über Jahrzehnte vollständig anonym gehalten wurde und noch niemals vor Gericht befragt werden durfte, obwohl sie auf frischer Tat von ihren Kolleginnen erwischt wurde, wie sie Dokumente und Überweisungsträger fälschte. Es ist evident, dass über mehrere Verfahren nie eine Beweisaufnahme zugelassen wurde, was der Logik einer solchen Verfahrensweise folgt. 
 
Ich kann ja gerade noch so verstehen und nachvollziehen, dass man einen Zeugen oder eine Zeugin vollständig anonym hält und auch vor Gericht keine Fragen beantworten muss, wenn es dabei um schwerste Verbrechen oder um organisierte Kriminalität geht Auch wenn ich dies schon für sehr problematisch halte. Aber ich spreche hier von einem Zeugen und nicht von einem Täter oder Täterin.
 
Aber hier ging es ja nicht um einen Zeugen, sondern um eine Täterin die auf frischer Tat, also bei der Tatbegehung erwischt wurde. Ihr den gleichen Schutz zu gewähren, halte ich für einextrem kriminelles Vorgehen der Stuttgarter Justizbehörden. Es ist ein schwerer Mißbrauch von Recht und Gesetz. Um dies zu erkennen muss man kein Jurist sein. Die Stuttgarter Justizbehörden haben ein Verbrechen begangen. Vorsätzlich.
 
Ich gehe davon aus, dass dies auch der Grund für den Vorsitzenden Richter Zimmert am Landgericht Stuttgart war, von meinem damaligen Anwalt einen Schriftsatz einzufordern, für ein Wiederaufnahmeverfahren. Er hatte mit Sicherheit diese kriminellen Vorgänge gesehen. Daran kann es nicht den geringsten Zweifel geben.
 
Es ist weiterhin evident, dass der Angeklagte durch dieses kriminelle Vorgehen des Gerichtes zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit einer Verteidigung hatte. Und die höchsten Strafrichter Stuttgarts, die Mitglieder des 4. Strafsenates haben dieses Vorgehen durch ihre Unterschrift abgesegnet. Daraus ergibt sich, dass deren Mitglieder Kriminelle sind. Es ist der Beginn jahrelanger Rechtsbeugungen. Gemeint ist das Urteil zur 6-monatigen Haftprüfung, das alle Mitglieder des Senates unterschrieben haben. Aber hier gibt es etwas, was ich bis heute nie auflösen konnte. Mitunterzeichner damals war auch Herr Präsidialrichter M. Jahre später verhilft er mir zu der Möglichkeit den Nachweis zu führen, dass bei der Sta Stuttgart Strafanzeigen spurlos verschwinden. Diesen Widerspruch konnte ich nie auflösen. Aber ich zerbreche mir nicht mehr den Kopf darüber. Weiterhin ist erwiesen, dass der Stuttgarter Anwalt Klaus R zwischen der Täterin und dem Angeklagten während der U-Haft eine Verlobung eingefädelt hat, um die Täterin Frau S vor einer Aussage des Angeklagten zu schützen. Die Täterin hat dies selbst auf Nachfrage von VR Tauchmann im Jahre 2009 beim Landgericht Stuttgart eingeräumt und zugegeben. Anwesender Staatsanwalt: Apostolos Milionis
 
Ich habe vor etwa einem Jahr wegen dieser Vorgänge Strafanzeige auch gegen die Richter des 4. Strafsenates erstattet. Undzwar in seiner damaligen Besetzung und in seiner heutigen Besetzung. Wer ist schlimmer? Derjenige der das Verbrechen begeht, oder diejenigen die ein Verbrechen vertuschen und verdunkeln? Und genau dies werfe ich den Richtern des OLG vor. Ich halte sie für Verbrecher und deshalb habe ich Strafanzeige gegen sie erstattet. Ein Az gibt es nicht und wie man mir von Seiten des Gerichtes mitgeteilt hat, weiß man dort auch nichts von einer Strafanzeige. Aber von der kriminellen Behörde in der Neckarstrasse habe ich auch nichts anderes erwartet.
 
Staatsanwälte sind Befehlsempfänger. Sie sind weisungsgebunden. Deshalb laste ich dies auch keinem einzelnen Staatsanwalt an, sondern der Behördenleitung und dem Justizministerium, mit denen ich zeitweise regen Kontakt in dieser Sache hatte. Ich habe dies schon in meinem Artikel zum Kriminalfall WGS-Stuttgart angesprochen. Ich gehe deshalb davon aus, dass es eine Weisung des Ministers dazu gegeben hat.
 
Jetzt noch einmal meine Frage vom Beginn meines Fazits:
 
Was bleibt übrig, wenn man all die Blümchen am Wegesrand wegläßt? Ich sage es Ihnen. Eine Bande extrem krimineller Juristen bei den Stuttgarter Justizbehörden.
 
Ich war einmal in einem Museum in Potsdam. Mitten in der Stadt.  Im Innenhof steht eine Skulptur und ein Denkmal,  die ehemaligen Angeklagten gewidmet ist. Ich habe sie fotografiert. Es ist mein eindrucksvollstes Foto. Zu dem Museum gehört auch ein Gerichtssaal. Bei der Schilderung wie diese Gerichtsverfahren durchgeführt wurden, habe ich damals buchstäblich eine Gänsehaut bekommen. Es gab keinen Unterschied zu den Gerichtsverfahren, denen ich bei Euch ausgesetzt war

Hier geht es zum Kriminalfall WGS Stuttgart

Kapitel 15.01.2026

In den nächsten Tagen überfliege ich nochmals meinen Artikel hier. Es geht darum einige Grautöne etwas besser hervorzuheben. An einer Stelle muss ich eine Ergänzung vornehmen. Eine leichte Korrektur, die nicht ganz unerheblich ist.

Kapitel 18.01.2026

Bin mit dem „Überfliegen“ fertig. Leichte Korrekturen und Ergänzungen vorgenommen. Grautöne etwas heervorgehoben oder ergänzt.

Es fehlen immer noch drei Az zu drei Strafanzeigen.

Ich nutze für meine Artikel eine spezielle Software. Das läuft nicht immer so wie es sein sollte. Schreibfehler bitte ich deshalb zu entschuldigen.

Kapitel 24.01.2026

Im Kapitel 14.02.2025 Ergänzungen zum vermutlichen Tatwerkzeug vorgenommen.

Kapitel 28.01.2026

Weitere Ergänzung zum Kapitel 14.012.2025 vorgenommen. Es geht um den Kugelschreiber mit dem die Unterschriften gemacht wurden. Im Falldes LWV waren es vermutlich keine Fälschungen. Bei den Überweisungen ins Walsertal schon. Vor Gericht spielte er nie eine Rolle. Er wurde nie erwähnt.

Vielleicht  sollte ich über die zahlreichen Rechtsbeugungen einmal eine Strichliste machen.

Es gibt immer noch drei offene Strafanzeigen.

Kapitel 30.01.2026 – Die !Angeklagten-Presse“

Der Text dazu ging heute per Mail an die Richter des Oberlandesgerichtes Stuttgart. Genauer: an die Mitglieder des 4. Strafsenates vorab zur Kenntnisnahme. 


Ich habe schon herausgearbeitet, was sich in diesem Kriminalfall ereignet hat. Ich gehe jetzt einmal her und reduziere alle diese Dinge  auf nur zwei Vorgänge. Diese beiden Vorgänge machen deutlich, dass wir es hier mit einem einmaligen Vorgang in der deutschen Rechtsgeschichte zu tun haben. Metaphorisch gesprochen handelt es sich hierbei um eine „Menschen-Presse“. Eine „Angeklagten-Presse“. Welche Punkte sind dies:

Nun, wir haben einen Deal zwischen der Täterin und den Richtern am OLG Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart wie bereits dargestellt.

Dann gibt es aber auch noch einen zweiten Deal der sich ebenso wie der erste gegen den Angeklagten richtet. Das ist der Deal zwischen dem Strafverteidiger Klaus R aus Stuttgart und dem Vorsitzenden Richter Bachmann vom Amtsgericht Waiblingen.

Dem Angeklagten wurden beide Deals verschwiegen. Zwei voneinander getrennte Deals die den Angeklatgten buchstäblich ohne sein Wissen in die Zange genommen haben ohne jede Möglichkeit dem mit rechtlichen Mitteln zu entkommen. Sich zu verteidigen. Eine derartige Kombination um einen Angeklagten einer Verurteilung zuzuführen halte ich für ein Kapitalverbrechen und dürfte auch noch in der Zukunft an den Unis der Rechtswissenschaften  als bösartiges Beispiel von Rechtsbeugung dienen.

Eine Verteidigung wurde durch dieses Vorgehen schon im Vorfeld der Hauptverhandlung konterkariert und hintertrieben. Hier war von Seiten des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft Vorsatz im Spiel. Dadurch wurde dee gesamte Hauptverhandlung zu einem einzigen kriminellen Akt.

Ohne Übertreibung darf ich wohl sagen, dass ich mich gerade im besten mittleren Alter befinde. Deshalb treffe ich schon jetzt Vorsorge, dass meine beiden Artikel auch noch nach meinem Tod aufzufinden sind. Auch dass ich fortlaufende Downloads anbite, zähle ich zu dieser Form der Vorsorge.

Bekomme ich jetzt ein Aktenzeichen?

Kapitel 2. Februar 2026

Ergänzung zum Kapitel 15.02.2025 vorgenommen. Thema: RA Klaus Rücker

Download LWV 2.2.2026

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Kapitel 06.02.2026

Jetzt sind meine beiden Artikel zu diesem Kriminalfall schon fast ein Jahr allt. Es gibt immer noch keine Eingangsbestätigung zu den noch drei offenen Strafanzeigen. Und auch kein Aktenzeichen. Mal sehen ob sich das noch einmal ändern wird.

2006 haben sich die Oberjuristen der Justiz bei meiner ersten Veröffentlichung auf mich eingeschossen. Damals war ich nicht ganz so ausführlich wie heute. Aber das spielte keine Rolle, denn sie wussten ja um was es ging und dass ich Recht hatte. Dieses Verfahren in Schorndorf hatte nur das eine Ziel: mich zum Schweigen zu bringen. Aber wie soll das auch funktionieren, wenn am laufenden Band Strafanzeigen spurlos verschwinden. Mitsamt den Beweismitteln? Das kann einfach nicht funktionieren.

Aber vielleicht kommt ja noch was.